
Marandi betonte, Lage der nach Pakistan geflohenen Menschen sei prekär und gefährlich. Der EKD-Flüchtlingsbeauftragte Stäblein erklärte, er sei dankbar für die Entscheidung aus Karlsruhe. Eine pauschale Rücknahme eines Teils der Aufnahmezusagen für Afghaninnen und Afghanen sei danach mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Auch Pro Asyl hat bereits Konsequenzen aus dem Urteil gefordert und an die Bundesregierung appelliert, die betroffenen Fälle "unverzüglich individuell" zu prüfen und die zugesagte Aufnahme zu ermöglichen.
Insgesamt geht es um 640 Menschen, denen in Afghanistan Verfolgung droht und die eine Aufnahmezusage der Bundesregierung bekommen hatten. Innenminister Dobrindt, CSU, nahm die Zusage im vorigen Jahr zurück. Das Verfassungsgericht erklärte diesem Schritt anhand der Beschwerde einer Frau und ihrer zwei minderjährigen Kinder für willkürlich und mahnte eine Einzelfallprüfung an. (AZ: 2 BvR 319/26)
Amnesty: Kompletter Abschiebestopp nach Afghanistan
Zugleich erneuerte Amnesty-Juristin Marandi die Forderung nach einem kompletten Abschiebestopp für Menschen aus Afghanistan. Die Menschenrechtslage in dem Land sei weiterhin katastrophal, so Marandi. Männer, die nach ihrer zwischenzeitlichen Flucht in das Land zurückgeschickt wurden, müssten unter dem Vorwurf der "Verwestlichung" mit Repressalien und Verfolgung rechnen. Die Asylrechtsexpertin kritisierte zudem, dass die Bundesregierung das Schicksal der Abgeschobenen nicht nachverfolge. Stattdessen lasse sich die Koalition von migrationsfeindlichen Gruppen treiben.
Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass das Bundesinnenministerium die Abschiebepraxis nach Afghanistan ausweiten will. Demnach sollen künftig nicht nur Straftäter und Gefährder in ihr Heimatland zurückgeschickt werden, sondern auch andere ausreisepflichtige Personen.
Das komplette Interview mit Alizadeh Marandi können Sie
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Diese Nachricht wurde am 25.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
