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Aufregung in Jena

Das erste Jura-Staatsexamen gilt als harte Prüfung, schließlich wird der Stoff des gesamten Studiums abgefragt. Die Jurastudenten aus Jena hatten es in diesem Jahr besonders schwer. Wurde ihnen doch vom Justizprüfungsamt nahegelegt, sich für eine eventuelle Wiederholung einer Klausur bereitzuhalten.

    Ein Beitrag von Claudia van Laak

    Nach acht Klausuren war Marcus Hentrich erst einmal urlaubsreif. Der 27-jährige Jurastudent aus Jena hatte die Reise mit seiner Lebensgefährtin bereits geplant, doch dann erhielt er ein Schreiben des Justizprüfungsamtes. Eventuell habe es Mängel bei einer schriftlichen Prüfung gegeben, man möge sich deshalb bereithalten für kurzfristige Ladung in den nächsten Wochen. Marcus Hentrich war sauer.

    Ich meine, wenn der Verdacht begründet ist, wird sich das ohne weiteres feststellen lassen: ob oder ob nicht. Es ist einfach eine Zumutung, die Studenten drei Wochen in der Schwebe zu lassen.

    Um welche Klausur es sich dabei handelte, welche Mängel aufgetreten sein sollen, all dies teilte das Justizprüfungsamt nicht mit. Der Sprecher des Thüringer Justizministeriums klärt auf. Es ging um die Klausur im Fach Zivilrecht, sagt Martin Rössler.

    Dieses Schreiben war rein vorsorglich gedacht, wir wollten die Studenten gerade nicht erschrecken, es ging darum, dass zwei Studentinnen, die mitgeschrieben hatten, nachher zur Aufsicht kamen und meinten: Diese Klausur kennen wir doch.

    Das Justizprüfungsamt recherchierte und stellte fest: Vor drei Jahren wurde in einer Übung im Fach Zivilrecht ein ähnliches Problem gelöst. Doch keiner der 110 Prüflinge soll an dieser Übung teilgenommen haben - so behauptet es zumindest das Justizministerium.

    Jetzt können wir Entwarnung geben. Die Kandidaten wurden auch mit einem Schreiben, das heute rausgegangen ist, darüber informiert, dass die Klausur nicht wiederholt wird, sie wird ganz normal bewertet.

    Sprich: Markus Hentrich und die anderen Prüflinge können nun doch noch in Urlaub fahren, wenn sie wollen. Ein schaler Nachgeschmack bleibt und Justizsprecher Rössler gibt zu: Wir haben einen Fehler gemacht.

    Wir haben schon Konsequenzen daraus gezogen. Wir werden zukünftig von jedem Klausurensteller eine schriftliche Erklärung darüber verlangen, dass die Klausur weder so noch ähnlich irgendwo vorher veröffentlich wurde, weder in Fachzeitschriften oder in eigenen Übungen.

    Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen - damit will sich das Justizprüfungsamt in Zukunft absichern.