
Bei Kinderpornografie sei die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Rebehn, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Strafverfolgungsbehörden warteten schon lange auf die bereits mehrfach angekündigte gesetzliche Speicherpflicht.
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass unter den EU-Mitgliedsstaaten die nötige Mehrheit für die umstrittenen Pläne zu einer anlasslosen und verpflichtenden Kontrolle von Chats durch Unternehmen wie WhatsApp oder Signal nach kinderpornografischen Inhalten nicht erreicht wird. Das Vorhaben werde daher gestrichen, hieß es. Für das Aus hatte sich auch Deutschland eingesetzt.
Diese Nachricht wurde am 03.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
