Extremismus
Auschwitz Komitee enttäuscht über "Compact"-Urteil

Das Internationale Auschwitz Komitee hat enttäuscht auf das Urteil im Verbotsverfahren gegen das rechtsextreme "Compact"-Magazin reagiert.

    Eine Titelseite von Compact mit dem Schriftzug des Magazins, dahinter verschwommen weitere Ausgaben dieser und anderer Zeitschriften
    Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde über das Verbot des Compact-Magazins entschieden. (imago / Herrmann Agenturfotografie / Udo Herrmann)
    Es handle sich um ein entlarvendes Beispiel für eine Demokratie, die der Gerissenheit ihrer Gegner noch immer allzu naiv und realitätsfern gegenüberstehe, erklärte Exekutiv-Vizepräsident Heubner. Überlebende des Holocaust erlebten das Erstarken rechtsextremer und antisemitischer Stimmungen und das unverhohlene und dreiste Agieren rechtsextremer Publizisten als massive Bedrohung der Demokratie. 
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Verbotsverfügung der damaligen Bundesinnenministerin Faeser aus dem vergangenen Jahr aufgehoben. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei nicht überschritten, so das Gericht. Damit darf das Magazin weiter erscheinen.
    Diese Nachricht wurde am 24.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.