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Auschwitz-Prozesse
Der Holocaust vor Gericht

Er war eines der größten Strafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte: der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess. Angeklagt waren 22 SS-Männer, ehemalige Adjutanten, Ärzte und Aufseher des Vernichtungslagers Auschwitz. Zum Jahrestag ist ein Buch des amerikanischen Historikers Devin Pendas über den Prozess in deutscher Übersetzung erschienen.

Von Otto Langels | 16.12.2013
    Der erste Auschwitzprozess wird am 20.12.1963 im Plenarsaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung eröffnet. Das Bild zeigt einen Blick auf die Pressefotografen und Kameraleute, die die Angeklagten aufnehmen. Die Angeklagten sitzen flankiert von Polizisten an den Tischen. Im Hintergrund hängen Pläne des früheren Konzentrationslagers an der Wand.
    Der Frankfurter Auschwitz Prozess wird 1963 im Plenarsaal der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung eröffnet. (picture alliance / Roland Witschel)
    "In Auschwitz habe ich keinem Menschen etwas zuleide getan, ich war zu allen höflich, freundlich und hilfsbereit, wo ich dies nur tun konnte. Auf der Rampe war ich verschiedene Male, selektiert habe ich nie, was ich mit allem Nachdruck betonen möchte."
    Ein Ausschnitt aus den Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Mit 22 Angeklagten, 318 Zeugen, darunter 181 KZ-Überlebenden, und 183 Verhandlungstagen war der Prozess einer der umfangreichsten Versuche, den Holocaust juristisch aufzuarbeiten. Der amerikanische Historiker Devin Pendas hat das Verfahren in einem jetzt auf Deutsch vorliegenden Buch ausführlich beschrieben. Er beschränkt sich in seiner Darstellung nicht auf das Geschehen im Gerichtssaal, sondern beleuchtet auch die politischen Hintergründe und die Reaktionen der Öffentlichkeit. Großen Raum widmet er zudem der Frage, ob das deutsche Strafrecht überhaupt geeignet war, die in Auschwitz verübten Verbrechen zu ahnden.
    "Das war verfassungsgemäß unmöglich. Man hat gesagt, dass z.B. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass man diese Rechtsgrundlage nicht benutzen darf, sogar auch Völkermord. Und man konnte deswegen nur Mord verurteilen, und das hat dann diese juristischen Schwierigkeiten mit sich gebracht."
    Denn alle anderen Straftaten waren 1963 längst verjährt, und um die Angeklagten des Mordes zu überführen, mussten die Staatsanwälte ihnen Heimtücke, Habgier, Mordlust oder Grausamkeit nachweisen. Wie aber sollten sich die Überlebenden des Lagers Auschwitz an einzelne SS-Männer in Uniform und konkrete Taten erinnern, wenn sie als Zeugen 20 Jahre später biederen älteren Herren in Schlips und Kragen gegenüberstanden? Wo denn die Angeklagten seien, fragte der Schriftsteller Horst Krüger jemanden, als er zum ersten Mal als Prozessbeobachter den Gerichtssaal betrat. Er sei mitten unter ihnen, antwortete man ihm. Kaum einer der Angeklagten bekannte sich zu seinen Taten.
    "Von den Geschehnissen in Birkenau habe ich erst dort im Laufe der Zeit erfahren und hatte damit nichts zu tun. Ich hatte keine Möglichkeit, diese Geschehnisse in irgendeiner Weise zu beeinflussen, noch habe ich sie gewollt oder betrieben. Ich habe keinem Menschen etwas zuleide getan, noch ist jemand durch mich in Auschwitz umgekommen."
    Fragwürdige pauschale Urteile
    "Es gab einige, Dr. Franz Lucas z.B., der Reue gezeigt hat, aber die meisten haben alles bestritten, gesagt, wir haben überhaupt nichts getan, und wenn wir etwas getan hätten, hätten wir nur Befehle befolgt. Wir sind daran nicht schuld, und die Zeugen irren sich, wenn sie sagen, dass ich das und das getan habe."
    Pendas‘ detaillierte Darstellung ist wegen einer manchmal sperrigen Sprache nicht immer leicht zu lesen, etwa wenn der Autor das Recht als "ein in sich abgeschlossenes, selbstreferenzielles Instrument zur Verhaltensregulierung und Urteilsfindung in Konfliktfällen" definiert. So kenntnisreich Pendas‘ Beschreibung des Prozessgeschehens ausfällt, so fragwürdig sind seine pauschalen Urteile. Der Justiz wirft er vor, ganz grundsätzlich darin versagt zu haben, sich mit den massenhaft begangenen Verbrechen auseinanderzusetzen, und dies, obwohl er selbst konstatiert, dass dem deutschen Rechtssystem damals die Grundlage für solche Verfahren fehlte. Immerhin hatte der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, unterstützt von Hermann Langbein, dem Präsidenten des Internationalen Auschwitzkomitees, gegen alle Widerstände ein aufsehenerregendes Verfahren durchgesetzt.
    "Der wollte so eine Art deutschen Eichmann-Prozess, und das heißt, er wollte so einen großen Prozess, der viel Aufmerksamkeit erregt und der so ein Lehrstück der Geschichte sein könnte. Also nicht viele kleine Prozesse, sondern einen großen Prozess, der alles so zusammenfasst."
    Fritz Bauer war es auch zu verdanken, dass der Prozess nicht im Gericht, sondern in einem öffentlichen Gebäude stattfand. Dies ist umso bemerkenswerter angesichts des peinlichen Schauspiels, das kürzlich im Vorfeld des Münchner NSU-Prozesses gegen Beate Zschäpe und andere um den Gerichtsaal und die Presseplätze aufgeführt wurde. Darüber hinaus behauptet Devin Pendas, der Auschwitz-Prozess habe den Deutschen kein Bild von den Verbrechen des NS-Regimes vermittelt.
    "Trotz dieser großen Berichterstattung war der Prozess nicht in der Lage, die Meinung der Skeptiker zu verändern. Es hat nur die über die NS-Vergangenheit unterrichtet und zum Nachdenken gebracht, die schon darauf orientiert waren."
    Im Unterschied zu Devin Pendas betrachten die meisten Historiker den Auschwitz-Prozess als wichtigen Einschnitt in der kollektiven Erinnerung der Deutschen an die NS-Verbrechen. Das Frankfurter Verfahren trug dazu bei, dass Auschwitz zum Synonym für Judenvernichtung und Völkermord wurde. Von Pendas hätte man sich gerne einen Blick auf NS-Prozesse der jüngsten Vergangenheit wie das Demjanjuk-Verfahren gewünscht, insbesondere im Vergleich zum Frankfurter Strafprozess von 1963. Doch der Autor verzichtet ebenso auf eine historische Kontextualisierung wie auf eine Aktualisierung der amerikanischen Ausgabe aus dem Jahr 2006. Die präzise Darstellung des ersten Auschwitz-Prozesses macht sein Buch dennoch zu einer lesenswerten Lektüre.
    Devin O. Pendas: "Der Auschwitz-Prozess. Völkermord vor Gericht", Siedler Verlag, 432 Seiten, 24,99 Euro. ISBN: 978-3-827-50007-6.