Europäischer Gerichtshof
Auslaufendes bayerisches Familiengeld verstößt gegen EU-Recht

Das sogenannte Familiengeld für Eltern in Bayern verstößt gegen EU-Recht.

    Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH Cour de justice de l'Union européenne.
    Der EuGH hat ein Urteil zum bayerischen Familiengeld gefällt. (dpa/Horst Galuschka)
    Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Zur Begründung hieß es, die Sozialleistung sei diskriminierend, weil unter anderem Wanderarbeiter aus anderen EU-Ländern benachteiligt würden. Das bayerische Familiengeld war 2018 eingeführt worden. Es gewährte Eltern mit Wohnsitz in Bayern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat. Für Eltern, deren Kinder in einem anderen EU-Land wohnten, galt ein verminderter Satz. Dagegen klagte die EU-Kommission. Sie argumentierte, dass pauschale Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kinds abhängig gemacht werden dürfen.
    Der Freistaat hatte die Sozialleistung im vergangenen Jahr abgeschafft. Bisher galt aber eine Übergangsregel für Kinder, die vor 2025 geboren wurden.
    Diese Nachricht wurde am 16.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.