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Ausliefern oder nicht?

Die britische Regierung will einen terrorverdächtigen Hassprediger so schnell wie möglich nach Jordanien ausliefen. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Großbritannien genau diesen Schritt untersagt. Jetzt wächst der öffentliche Druck auf Premierminister Cameron.

Von Jochen Spengler | 21.02.2012
    Insgesamt zehn Jahre war Abu Qatada mit kurzer Unterbrechung in britischer Abschiebehaft, – aber seit einer guten Woche ist der 51 Jahre alte islamische Hassprediger auf freiem Fuß – wenn auch – so Innenministerin Theresa May - unter strengen Auflagen:

    "Er steht unter Hausarrest - 22 Stunden am Tag. Er darf weder Internet noch Handys benutzen."

    Und vieles andere mehr. Dennoch ist Theresa May empört. Denn Abu Qatada gilt als ein gefährlicher Mann, als frühere rechte Hand bin Ladens, der als ausländischer Terrorist in eine Gefängniszelle im Ausland gehöre.

    Doch Großbritannien darf Abu Qatada nicht nach Jordanien abschieben. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verboten. In Amman könnten Zeugenaussagen gegen ihn verwendet werden, die vielleicht durch Folter erpresst wurden.

    Seither schäumt die britische Öffentlichkeit. Premierminister Cameron hat Urteilsschelte betrieben und in Straßburg eine Reform des Gerichtshofs gefordert; das Boulevardblatt Sun hat schon mehr als 100.000 Unterschriften für die Abschiebung des Predigers gesammelt. Und der konservative Abgeordnete Peter Bone verlangt, das Urteil einfach nicht zu beachten:

    "Wir haben eine Innenministerin, die es in den Fingern juckt, den Kerl abzuschieben, wir haben in unserem Land den höchsten Gerichtshof, der geurteilt hat, er sollte abgeschoben werden zu unserem langjährigen Alliierten im Nahen Osten. Ich würde dem Premierminister tatsächlich raten: Denk' zuerst an das britische Volk, steck' diese Person heute Nacht ins Flugzeug – zurück nach Jordanien und sag' dem Europäischen Gerichtshof: Du kannst mich mal."

    Soweit will die Regierung ihrer Majestät aber offenbar doch nicht gehen. Stattdessen hat Theresa May angekündigt, nach Jordanien fliegen zu wollen, um dort die Zusicherung zu erhalten, dass auf Folterbeweise verzichtet wird.

    Die Zeit drängt, denn bekommt sie nicht innerhalb von drei Monaten eine solche Zusicherung, dann will der britische Richter, der Abu Qatadas Freilassung aus der Abschiebehaft angeordnet hat, die strengen Kautionsauflagen lockern oder ganz aufheben.

    Außerdem ist die jordanische Zusicherung Voraussetzung dafür, dass die Regierung Cameron in Straßburg Einspruch gegen das Urteil einlegen kann. Unklar ist allerdings, was Jordanien zusichern wird. Gegenüber der BBC hat Prinz El Hassan von Jordanien erklärt, er verstehe die europäischen Vorbehalte nicht:

    "Dies ist ein Land, das niemals einen politischen Opponenten des Regimes getötet hat. Aber wenn dieser Mann Verbrechen begangen hat, weswegen er vermutlich in England festgehalten wird, weiß ich nicht, welche Art Gericht man dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anbieten sollte – will er ein Jugendgericht?"

    Ihm widerspricht der Aktivist Mohammed Begg, der seit seiner Freilassung aus Guantanamo sich für die Menschenrechte Gefangener einsetzt:
    "Lassen Sie uns klar feststellen: Jordanien hat eine schreckliche Bilanz, wenn es darum geht, wie es seine Gefangenen behandelt, und insbesondere jene, die sogenannter Terrorverschwörungen verdächtigt werden. Eine simple Stellungnahme der Regierung, dass Oppositionsmitglieder nicht gefoltert würden, das ist nicht genug."

    Sie würde vermutlich auch von Abu Qatada erneut angefochten, sodass der Weg durch die Instanzen weitere Jahre dauern dürfte. Dann allerdings könnte man den Islamisten wieder ohne Anklage in Abschiebehaft nehmen, tröstet sich die Innenministerin.

    Ein unwürdiges Verfahren findet Clive Baldwin von Human Rights Watch:

    "Ein wirkliches Problem im Vereinigten Königreich ist im Vergleich zu anderen Staaten, dass die Regierungen keine Beweise, die von Geheimdiensten etwa durch Abhören geliefert wurden, in einem öffentlichen Prozess vorlegen wollen. Wenn sie Beweise haben, dass er ein Verbrechen begangen hat, und es werden ihm ja sehr ernste vorgeworfen, dann sollten sie ihn hier vor Gericht stellen."