
Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift besagt, dass die Parteimitgliedschaft allein keinen Ausschlussgrund darstellt. Das rheinland-pfälzische Innenministerium wies darauf hin, dass es auf eine Bewertung des Einzelfalles ankomme. Die betroffenen Personen hätten die Gelegenheit, eventuelle Zweifel an ihrer Verfassungstreue auszuräumen.
Bei der Vorstellung der Pläne in der vergangenen Woche hatte Landesinnenminister Ebling erklärt, Beschäftigte im Staatsdienst müssten "ohne Wenn und Aber" loyal zur Verfassung stehen. Der SPD-Politiker sprach davon, dass schon die Parteimitgliedschaft ein "disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen" darstellen könne. Daraus war zunächst geschlossen worden, dass dies in der entsprechenden rheinland-pfälzischen Verwaltungsvorschrift als Ausschlusskriterium definiert wird.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.