Bundesrat
Aussetzung des Familiennachzugs und Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen

Der Bundesrat hat die Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete für zwei Jahre gebilligt.

    Berlin: Mitglieder des Bundesrates heben ihre Hand für eine Abstimmung.
    Durch die Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz in Kraft treten (Kay Nietfeld / dpa / Kay Nietfeld)
    Die Länderkammer ließ die vom Bundestag beschlossene Regelung passieren, nach der für zwei Jahre das Kontingent für Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz nicht mehr erfüllt werden soll. Betroffen sind vor allem Menschen aus Syrien, die ab 2015 in der Regel den eingeschränkten Schutzstatus bekommen haben. Pro Jahr konnten über das Kontingent 12.000 nahe Angehörige dieser Flüchtlinge einreisen.
    Der eingeschränkte Schutzstatus wird vergeben, wenn keine individuelle Verfolgung vorliegt, eine Rückkehr ins Heimatland wegen eines Kriegs, drohender Folter oder unmenschlicher Behandlung aber dennoch nicht möglich ist.

    Mietpreisbremse jetzt bis 2029

    Der Bundesrat stimmte auch der Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere vier Jahre zu. Sie gilt damit bis Ende 2029. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition bereits im Juni verabschiedet.
    Ziel der Regelung ist es, den Anstieg der Mieten in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt zu dämpfen. Dort darf die Miete demnach bei einer Neuvermietung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
    Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.