Nach Gerichtsurteil
Auswärtiges Amt besorgt über "Anti-Homosexuellengesetz" in Uganda

Das Auswärtige Amt hat sich besorgt über das Gesetz zu sexuellen Minderheiten in Uganda geäußert.

    Uganda, Kampala: Die fünf Richter des Verfassungsgerichts unter der Leitung von Richard Buteera, Oberster Richters des Landes, geben ihr Gütesiegel für das Anti-Homosexualitätsgesetz und erklären, dass es mit der Verfassung Ugandas übereinstimmt.
    Ugandas Verfassungsgericht hat das Gesetz gegen Homosexualität bestätigt. (Hajarah Nalwadda/AP/dpa)
    In einer Mitteilung heißt es, damit würden grundlegende und allgemeine Menschenrechte von queeren Personen verletzt. Besonders besorgniserregend sei, dass nach dem jüngsten Urteil auch weiterhin die Todesstrafe verhängt werden könne.
    Das Verfassungsgericht in Uganda hatte eine Klage von Menschenrechtlern und Parlamentariern gegen das Gesetz zurückgewiesen, das harte Strafen für homosexuelle Handlungen vorsieht. Der zuständige Richter stellte zwar fest, dass es in Teilen gegen Grundrechte verstoße, lehnte aber die Aufhebung ab.
    Diese Nachricht wurde am 04.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.