In einer Mitteilung heißt es, damit würden grundlegende und allgemeine Menschenrechte von queeren Personen verletzt. Besonders besorgniserregend sei, dass nach dem jüngsten Urteil auch weiterhin die Todesstrafe verhängt werden könne.
Das Verfassungsgericht in Uganda hatte eine Klage von Menschenrechtlern und Parlamentariern gegen das Gesetz zurückgewiesen, das harte Strafen für homosexuelle Handlungen vorsieht. Der zuständige Richter stellte zwar fest, dass es in Teilen gegen Grundrechte verstoße, lehnte aber die Aufhebung ab.
Diese Nachricht wurde am 04.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.