IStGH
Auswärtiges Amt: Falscher Eindruck durch Haftanträge gegen Hamas und Israel

Das Auswärtige Amt hat das Vorgehen des Chefanklägers beim Internationalen Strafgerichtshof gegen Israel und die Hamas kritisiert.

    Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Stadtteil Scheveningen von Den Haag (Niederlande).
    Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag (picture alliance / Jürgen Schwenkenbecher)
    Durch die gleichzeitige Beantragung von Haftbefehlen gegen Israels Regierungschef Netanjahu und Verteidigungsminister Galant auf der einen und gegen drei Hamas-Führer auf der anderen Seite sei der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden, hieß es in Berlin. Zuvor hatte Netanjahu erklärt, er weise mit Ekel den Vergleich zwischen dem demokratischen Israel und den Massenmördern der Hamas zurück. US-Präsident Biden bezeichnete das Vorgehen als empörend. Der britische Premierminister Sunak sprach von einer nicht hilfreichen Entscheidung, um eine Feuerpause im Gazastreifen zu erreichen. Die Hamas kritisierte ihrerseits die gegen ihre Spitzen beantragten Haftbefehle. Opfer und Henker würden gleichgesetzt.
    Der Chefankläger des Strafgerichtshofs, Khan, wirft Netanjahu, Galant und drei Hamas-Führern Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen und in Israel vor.
    Diese Nachricht wurde am 20.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.