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IStGH
Auswärtiges Amt: Falscher Eindruck durch Haftanträge gegen Hamas und Israel

Das Vorgehen des Chefanklägers beim Internationalen Strafgerichtshof gegen Israel stößt auch in Deutschland auf Kritik.

    Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Stadtteil Scheveningen von Den Haag (Niederlande).
    Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag (picture alliance / Jürgen Schwenkenbecher)
    Das Auswärtige Amt erklärte in Berlin, durch die gleichzeitige Beantragung von Haftbefehlen gegen Israels Regierungschef Netanjahu und Verteidigungsminister Galant auf der einen sowie drei Hamas-Führer nauf der anderen Seite sei der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden. Der CDU-Außenpolitiker Kiesewetter sagte der "Bild"-Zeitung, der Strafgerichtshof verwechsle auf skandalöse Weise Ursache und Wirkung und verliere Maß und Mitte. Netanjahu selbst hatte zuvor erklärt, er weise den Vergleich zwischen dem demokratischen Israel und den Massenmördern der Hamas mit Ekel zurück. Auch US-Präsident Biden, der britische Premierminister Sunak sowie weitere Staats- und Regierungschefs übten harte Kritik. Die Hamas kritisierte die gegen ihre Spitzen beantragten Haftbefehle. Hier würden Opfer und Henker gleichgesetzt.
    Der Chefankläger des Strafgerichtshofs, Khan, wirft Netanjahu, Galant und drei Hamas-Führern Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen beziehungsweise in Israel vor.
    Diese Nachricht wurde am 21.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.