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Todesurteil gegen Deutsch-Iraner
Auswärtiges Amt kritisiert Ausweisung deutscher Diplomaten aus dem Iran

Das Auswärtige Amt hat die Ausweisung von zwei deutschen Diplomaten aus dem Iran als willkürlich kritisiert.

    Zu sehen ist das Auswärtige Amt in Berlin. Blick auf die von der Sonne überstrahle Seitenfassade bei blauem Himmel.
    Das Auswärtige Amt in Berlin. (imago / Hoch Zwei Stock / Henning Angerer )
    Ein Sprecher sagte, der Schritt sei nach der Ausweisung zweier iranischer Botschaftsmitarbeiter erwartbar gewesen. Er sei jedoch aus Sicht der Bundesregierung in keinster Weise gerechtfertigt. Berlin hatte die Iraner im Februar als Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Sharmahd im Iran ausgewiesen. Der 76-Jährige war unter anderem wegen Terrorvorwürfen verurteilt worden.
    Das iranische Außenministerium erklärte am Vormittag, die beiden deutschen Diplomaten müssten das Land verlassen. Sie würden wegen der "Intervention der deutschen Regierung in innere und juristische Angelegenheiten" des Landes zu unerwünschten Personen erklärt.
    Diese Nachricht wurde am 01.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.