Demnach entsteht der Anspruch gegenüber dem Fahrzeughersteller, wenn den Käufern durch die Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Das Gericht betont, das EU-Recht schütze die Interessen des einzelnen Käufers. In der Praxis bedeutet das Urteil, dass Autobauer auch dann haften könnten, wenn sie ohne Betrugsabsicht und damit nur fahrlässig gehandelt haben.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht Diesel-Klägern nur dann Geld zu, wenn sie vorsätzlich getäuscht wurden. Der Europäische Gerichtshof senkt nun die Hürden für Schadenersatzklagen.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage aus Deutschland gegen Mercedes wegen eines sogenannten Thermofensters. Mit dieser Technik wird die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur gesteuert.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.