Es war eine lange Geburt, aber jetzt ist das Baby endlich da und heißt etwas umständlich "Entwurf eines Gesetzes zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt
Wir wollen weitestmöglich die TUD in die Autonomie entlassen.
Sagt der hessische Wissenschaftsminister Udo Corts, CDU. Und der zweite Mann, auf den es beim Projekt Modellhochschule Darmstadt ankommt, ist TU-Präsident Johann Dietrich Wörner:
Es ist ein kleiner Schritt für den Gesetzgeber, aber ein Riesensprung für die TU Darmstadt.
Die Universität soll also, wenn das Gesetz in Kraft tritt, weitgehend autonom werden, und das bezieht sich vor allem auf 3 Bereiche: erstens Satzung und Prüfungsordnung, zweitens Grundstücks- und Bauangelegenheiten und drittens – vor allem - Personal:
Die Kompetenz von Personalangelegenheiten bis zur Berufung von Professoren gehen vom Minister künftig über auf die Universität und dort auf den Präsidenten.
Sagt der Wissenschaftsminisiter. Das heißt, die Uni führt künftig die Verhandlungen mit den künftigen Professoren selbst, es gibt kein umständliches Berufungsverfahren mehr. Und vor allem: sie kann über die Gehälter frei verhandeln.
Die neuen Professoren sollen nur noch als Anngestellte beschäftigt werden.
Also – bis auf Ausnahmen – sollen keine Beamte mehr eingestellt werden, will heißen bei den Gehaltsverhandlungen gilt keine Besoldungsordnung oder keinen BAT mehr, sondern es geht um den Marktwert des Wissenschaftlers; was vor allem für die TU mit ihrem Schwerpunkt auf den Ingenieurfächern wichtig ist,
Das ist aus unserer Sicht wichtig, um auch solche Lehrenden zu gewissen, die vielleicht höher bezahlt werden sollten und die nicht unbedingt diesen Beamtenstatus brauchen.
will heißen: Wenn es darum geht, Spitzenleute aus der wirtschaft zu bekommen.
Zweites Gebiet der Autonomie: die Bauherreneigenschaft der Uni. Im Regelfall sind Baumaßnahmen an Unis ein bürokratisches Unding: von der Uni zum Wissenschaftsminister, von dem zum Finanzminister, von dem zum Staatsbauamt – künftig entscheidet die Uni einfach selber.
Und hier sieht man besonders gut, dass alles eine Sache des Geldes ist: künftig soll die TU vom Land ein Globalbudget bekommen und damit selbst wirtschaften.
Das ganze wird künftig über Zielvereinbarungen gesteuert, die es geben wird und die Zuweisung von Globalbudgets an die Uni und dann wird innerhalb der Uni kontrolliert und abgestimmt zwischen dem Präsidium und dem Hochschulrat.
Der Hochschulrat ist dann gewissermaßen der Aufsichtsrat – die 10 Mitglieder werden hälftig von der Uni und vom Ministerium vorgeschlagen und vom Ministerium berufen und müssen bei allen wichtigen Entscheidungen zustimmen.
Die Uni bekommt also einerseits wichtige neue Rechte, aber im Gegenzug natürlich auch neue Pflichten, zum Beispiel muss sie garantieren, dass die mit ihrem Etat von derzeit 173 Millionen Euro Landeszuschuss einer bestimmten Zahl Studenten die Möglichkeit bietet, in Regelstudienzeit zu studieren – was bei den gerade in Kraft getretenen Gebühren für Langzeitstudenten nicht unwichtig ist. Sie muss die Qualität der Ausbildung garantieren, mit ihrem Etat auskommen und in Wiesbaden regelmässig berichten.
Es sind viele Risiken in dem Ding und es sind eben auch viele Chancen und als Optimist sehe ich natürlich zuerst die Chancen und versuche etwas aus den Chancen zu machen.
Fünf Jahre soll Darmstadt jetzt Modellhochschule sein, aber schon nach 2 Jahren, sagt Wissenschaftsminister Corts, wird man in anderen Hessischen Hochschulen von Darmstadt lernen können, denn im Endeffekt, sagt er weiter, sei der Weg in die Autonomie für die Unis der einzig Richtige.
Wir wollen weitestmöglich die TUD in die Autonomie entlassen.
Sagt der hessische Wissenschaftsminister Udo Corts, CDU. Und der zweite Mann, auf den es beim Projekt Modellhochschule Darmstadt ankommt, ist TU-Präsident Johann Dietrich Wörner:
Es ist ein kleiner Schritt für den Gesetzgeber, aber ein Riesensprung für die TU Darmstadt.
Die Universität soll also, wenn das Gesetz in Kraft tritt, weitgehend autonom werden, und das bezieht sich vor allem auf 3 Bereiche: erstens Satzung und Prüfungsordnung, zweitens Grundstücks- und Bauangelegenheiten und drittens – vor allem - Personal:
Die Kompetenz von Personalangelegenheiten bis zur Berufung von Professoren gehen vom Minister künftig über auf die Universität und dort auf den Präsidenten.
Sagt der Wissenschaftsminisiter. Das heißt, die Uni führt künftig die Verhandlungen mit den künftigen Professoren selbst, es gibt kein umständliches Berufungsverfahren mehr. Und vor allem: sie kann über die Gehälter frei verhandeln.
Die neuen Professoren sollen nur noch als Anngestellte beschäftigt werden.
Also – bis auf Ausnahmen – sollen keine Beamte mehr eingestellt werden, will heißen bei den Gehaltsverhandlungen gilt keine Besoldungsordnung oder keinen BAT mehr, sondern es geht um den Marktwert des Wissenschaftlers; was vor allem für die TU mit ihrem Schwerpunkt auf den Ingenieurfächern wichtig ist,
Das ist aus unserer Sicht wichtig, um auch solche Lehrenden zu gewissen, die vielleicht höher bezahlt werden sollten und die nicht unbedingt diesen Beamtenstatus brauchen.
will heißen: Wenn es darum geht, Spitzenleute aus der wirtschaft zu bekommen.
Zweites Gebiet der Autonomie: die Bauherreneigenschaft der Uni. Im Regelfall sind Baumaßnahmen an Unis ein bürokratisches Unding: von der Uni zum Wissenschaftsminister, von dem zum Finanzminister, von dem zum Staatsbauamt – künftig entscheidet die Uni einfach selber.
Und hier sieht man besonders gut, dass alles eine Sache des Geldes ist: künftig soll die TU vom Land ein Globalbudget bekommen und damit selbst wirtschaften.
Das ganze wird künftig über Zielvereinbarungen gesteuert, die es geben wird und die Zuweisung von Globalbudgets an die Uni und dann wird innerhalb der Uni kontrolliert und abgestimmt zwischen dem Präsidium und dem Hochschulrat.
Der Hochschulrat ist dann gewissermaßen der Aufsichtsrat – die 10 Mitglieder werden hälftig von der Uni und vom Ministerium vorgeschlagen und vom Ministerium berufen und müssen bei allen wichtigen Entscheidungen zustimmen.
Die Uni bekommt also einerseits wichtige neue Rechte, aber im Gegenzug natürlich auch neue Pflichten, zum Beispiel muss sie garantieren, dass die mit ihrem Etat von derzeit 173 Millionen Euro Landeszuschuss einer bestimmten Zahl Studenten die Möglichkeit bietet, in Regelstudienzeit zu studieren – was bei den gerade in Kraft getretenen Gebühren für Langzeitstudenten nicht unwichtig ist. Sie muss die Qualität der Ausbildung garantieren, mit ihrem Etat auskommen und in Wiesbaden regelmässig berichten.
Es sind viele Risiken in dem Ding und es sind eben auch viele Chancen und als Optimist sehe ich natürlich zuerst die Chancen und versuche etwas aus den Chancen zu machen.
Fünf Jahre soll Darmstadt jetzt Modellhochschule sein, aber schon nach 2 Jahren, sagt Wissenschaftsminister Corts, wird man in anderen Hessischen Hochschulen von Darmstadt lernen können, denn im Endeffekt, sagt er weiter, sei der Weg in die Autonomie für die Unis der einzig Richtige.