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Autonomie für das Baskenland

Am 17. Februar 1978 trat erstmals der "Consejo General Vasco", der baskische Rat, zusammen. Als sein Entwurf nach elfmonatigen Verhandlungen vom Parlament in Madrid abgesegnet wurde, erhielt das Baskenland als erste Region den Autonomiestatut - nur wenige Stunden vor Katalonien.

Von Julia Macher | 17.02.2008
    "Anlässlich der ersten Zusammenkunft des baskischen Generalrats bekunden wir unseren festen Willen, uns für die Wiedergewinnung der historischen Rechte der Provinz Álava, der Gebiete von Bizcaya, Guipuzkoa und hoffentlich bald auch unserer Schwesternregion Navarra einzusetzen."

    Die Antrittsrede des frisch gewählten Präsidenten dauerte nur wenige Minuten. In knappen Worten umriss der Sozialist Ramón Rubial am 17. Februar 1978 die Aufgabe des baskischen Generalrats. Es war der unspektakuläre Auftakt eines Gremiums, das als Vorläufer einer eigenen Landesregierung im Zentrum des Interesses stand.

    Unmittelbar nach Francos Tod im November 1975 begannen im Baskenland und in Katalonien die Menschen, für das Recht auf Autonomie zu demonstrieren. Den Druck aus der Peripherie wollte Madrid mit der Wiedereinrichtung von Selbstverwaltungsorganen mindern.

    "Als Symbol war der baskische Regionalrat sehr wichtig. Er stand für die Kontinuität einer eigenen baskischen Identität. Wirkliche Macht besaß der Rat allerdings kaum: Er konnte sie auch nicht besitzen, schließlich gab es in Spanien weder eine Verfassung, noch ein Autonomiestatut","

    so der Historiker Antoni Segura. Die Grundlinien für ein baskisches Autonomiestatut zu entwickeln, wurde zur wichtigsten Aufgabe des Generalrats. Allerdings konnten die Politiker sie erst angehen, als acht Monate später der verfassungsrechtliche Rahmen stand. Kurz vor Weihnachten schickte die Kommission einen ersten Entwurf nach Madrid – per Helikopter, damit er noch vor dem Statut der Katalanen eintraf.

    Der Vorsprung beim Wettrennen um die Wiedergewinnung der Eigenständigkeit war nicht nur symbolisch: Nach den Neuwahlen im Frühjahr 1979 übernahm Carlos Garaikoetxea von der bürgerlichen, baskisch-nationalistischen PNV den Vorsitz des Generalrats. Ihm gelang es in zähen Verhandlungen mit Ministerpräsident Adolfo Suárez, das wichtigste "historische Recht" festzuschreiben: das "concierto económico", die von Franco aufgelöste Finanzautonomie.

    ""Das baskische Autonomiestatut ist den anderen vor allem hinsichtlich der Steuerhoheit überlegen: Während in den anderen Regionen der spanische Staat die Steuern eintreibt und entscheidet, wie viel Geld zurückfließt, sind es im Baskenland die baskischen Behörden."

    An der Volksabstimmung über das Autonomiestatut am 25. Oktober 1979 beteiligten sich knapp 60 Prozent der baskischen Wähler, 90 Prozent stimmten mit Ja. Ein eindeutiges Votum: Am Referendum über die spanische Verfassung hatten gerade einmal 45 Prozent teilgenommen, davon nur 68 Prozent zugestimmt. Die Zahlen waren ein deutliches Indiz für die geringe Identifikation mit dem spanischen Staat. In der Wahrnehmung der Basken markierte das "Estatuto de Guernica" einen Neubeginn.

    "In Übereinstimmung mit der Verfassung und diesem Statut konstituiert sich das baskische Volk als autonome Gemeinschaft innerhalb des spanischen Staates, um so die Mittel zur Selbstregierung zu erlangen."

    Doch trotz weitreichender Kompetenzen - ein Königsweg zur Unabhängigkeit ist das Autonomiestatut nicht. Denn juristisch betrachtet fußt es auf der Verfassung. Und die kennt als Souverän nur ein spanisches, nicht aber ein baskisches Volk. Als Autonome Region kann das Baskenland zwar Teilbereiche der Politik übertragen bekommen, nicht aber über seine politische Zukunft entscheiden. Dieses Problem erkannten Kritiker schon früh:

    ""Wir haben immer gesagt, dass das Statut nicht alle unsere Wünsche erfüllt. Deswegen haben wir eine Zusatznote eingefügt, in der wir betonen, dass die Anerkennung des Statuts nicht den Verzicht auf weitere historische Rechte unseres Volkes bedeutet","

    erinnert sich der PNV-Politiker Xabier Arzalluz. Für ihn ist eben auch das Recht auf politische Selbstbestimmung ein "historisches Recht". Die Ministerpräsidenten des Baskenlandes haben sich diese Argumentation zu einem Großteil zu eigen gemacht.