Oberstes Gericht Südkoreas
"Baby Shark": Rechtsstreit um weltweit beliebtes Kinderlied beendet

Das Lied "Baby Shark" ist laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Südkoreas kein Plagiat. Das Gericht bestätigte Urteile der Vorinstanzen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen einem US-amerikanischen Komponisten und dem Bildungs-Startup SmartStudy.

    Auf diesem Bild ist die singende „WowWee Pinkfong Baby Shark“-Familie aus Plüsch zu sehen. Der virale Song und seine Musikvideos haben Kleinkinder und Eltern gleichermaßen begeistert.
    Das Video "Baby Shark Dance" ist mit über 16 Milliarden Aufrufen den Angaben zufolge das meistgesehene Video auf der Videoplattform YouTube (Archivbild). (picture alliance / AP Photo / Uncredited)
    Der New Yorker Komponist Jonathan Wright, auch bekannt als Johnny Only, hatte 2019 in Seoul Klage eingereicht. Er warf SmartStudy vor, Elemente von einem seiner Titel kopiert zu haben - insbesondere die Basslinie und den Rhythmus. Wright forderte eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet etwa 18.500 Euro.
    Das südkoreanische Unternehmen SmartStudy, das heute unter dem Namen The Pinkfong Company agiert, entgegnete, dass es sich bei der eigenen Version aus dem Jahr 2015 um eine Adaption eines traditionellen nordamerikanischen Kinderliedes handele, das nicht urheberrechtlich geschützt sei.
    "Baby Shark ist ein international beliebtes Kinderlied über eine Hai-Familie. Ein früheres Video des Songs kommt auf Youtube auf 16 Milliarden Aufrufe.
    Diese Nachricht wurde am 14.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.