
Künftig ist es nur noch erlaubt, bis zur Höhe der Knöchel in das Flusswasser zu gehen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Hintergrund ist eine Reihe tödlicher Badeunfälle in diesem Jahr. Ähnliche Badeverbote für den Rhein gelten neben Düsseldorf unter anderem in Duisburg, Krefeld und Neuss.
In Flüssen gibt es starke und wechselhafte Strömungen. Schiffe können Strudel oder Unterströmungen mit Sogwirkung erzeugen. Auch erfahrene Schwimmer sind sehr gefährdet. Das Wasser in Flüssen ist oft kälter als erwartet, es drohen Schocks und Muskelkrämpfe. Badeaufsichten fehlen meist.
Diese Nachricht wurde am 17.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.