
Wie die Bonner Behörde mitteilte, wurden unter anderem Verstöße im Bereich der Aktualisierung von Kundendaten festgestellt, wo es einen erheblichen Rückstand gebe. Das Institut habe damit gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes verstoßen. Die NordLB erklärte, man arbeite intensiv daran, die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erfüllen.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet Institute unter anderem dazu, ihre Geschäftsbeziehungen stetig zu überwachen. Sie müssen sicherstellen, dass Dokumente und Daten im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden. Damit soll verhindert werden, dass Finanzdienstleistungen dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen.
Diese Nachricht wurde am 03.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
