Die Erfahrung ist da, auch wenn sie niemand gern gemacht hat: Als die Krise kam und Banken abgewickelt werden mussten, die WestLB etwa oder die HypoReal Estate, da wurde der Bankenaufsicht als Oberbehörde die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung zur Seite gestellt. Die wären, Stand heute, auch zuständig, wenn weitere Banken aus Not vom Markt verschwinden müssten. Es wäre also eine nationale Behörde zuständig, nicht die EU-Kommission. Die hätte diese Macht aber gerne. Doch Elke König, die Präsidentin der Bankenaufsicht BaFin, kann sich diese Machtverlagerung nach Brüssel noch nicht vorstellen:
"Denn letztlich sind die Mittel, mit denen Abwicklung gemacht wird, nationale Mittel. Hier würde also eine europäische Institution Entscheidungen zulasten potenziell auch nationaler Haushalte treffen."
Zumal auf europäischer Ebene auch Bestrebungen erkennbar sind, die klare Haftung für Bankpleiten zu durchlöchern. Der Steuerzahler soll ganz zum Schluss haften. Die Aktionäre sollen zuerst dran sein, dann die Gläubiger, die also, die Bankanleihen gekauft haben, auch die Sparer. Der Grundsatz ist klar. Über einige Ausnahmen sei man sich auch einig, aber eben nicht über alle, sagt Frau König:
"Ganz wichtig ist – und das ist die Lehre sicherlich aus Zypern: Einleger bis 100.000 sind geschützt. Einleger darüber hinaus haben einen bevorzugten Stand gegenüber sonstigen Gläubigern. Dass der jetzige Vorschlag dann noch eine Reihe Ausnahmen enthält, kann man aus rein konzeptioneller Sicht bedauern, muss aber sagen: Natürlich möchten auch die einzelnen Staaten eine gewisse Flexibilität für ökonomische Entscheidungen halten."
Die Debatte erstreckt sich auch auf die Bankstruktur. Eine europäische Kommission unter Leitung des finnischen Notenbankpräsidenten Liikanen hatte vorgeschlagen, die Geldbeschaffung bei Großbanken nach einzelnen Geschäftsfeldern aufzuteilen. Das mache Sinn, meint der Frankfurter Professor für Bankwirtschaft, Mark Wahrenburg:
"Der Risikounterschied zwischen einer Deutschen Bank und einer Commerzbank oder vielleicht einer Bank Santander, er ist für Gläubiger extrem schwierig, selbst Experten tun sich schwer."
Würden aber die Investmentbank, die Mittelstandsbank, die Privatkundenbank jeweils eigene Anleihen emittieren und an spezialisierte Gläubiger verkaufen, wäre viel gewonnen, meint Wahrenburg:
"Am Ende möchte man natürlich nur informierte Investoren auch zur Kasse bitten, ja? Jemandem, der gar nicht einschätzen konnte, welches Risiko er übernommen hat, kann man dann im Fall der Schieflage einer Bank auch schlecht zur Kasse bitten. Dann würde er sagen: ‚Ich kaufe gar keine Bankanleihen mehr. Ich habe mir jetzt einmal die Finger verbrannt.’ Und das würde dann natürlich der systemische Effekt sein, den wir natürlich alle vermeiden wollen."
Elke König, die oberste deutsche Bankenaufseherin, hält das nicht für den Stein der Weisen. Es sei eine Mär zu glauben, eine Bankholding mit jeweils selbständig refinanzierten Töchtern, sei die Lösung, um private statt staatliche Haftung ins Bankgeschäft zurückzubringen. Sie plädierte aber dafür, würden bestimmte Geschäfte für eine normale Spareinlagenbank zu komplex, müsse die Aufsicht eine Auslagerung verlangen können.
"Denn letztlich sind die Mittel, mit denen Abwicklung gemacht wird, nationale Mittel. Hier würde also eine europäische Institution Entscheidungen zulasten potenziell auch nationaler Haushalte treffen."
Zumal auf europäischer Ebene auch Bestrebungen erkennbar sind, die klare Haftung für Bankpleiten zu durchlöchern. Der Steuerzahler soll ganz zum Schluss haften. Die Aktionäre sollen zuerst dran sein, dann die Gläubiger, die also, die Bankanleihen gekauft haben, auch die Sparer. Der Grundsatz ist klar. Über einige Ausnahmen sei man sich auch einig, aber eben nicht über alle, sagt Frau König:
"Ganz wichtig ist – und das ist die Lehre sicherlich aus Zypern: Einleger bis 100.000 sind geschützt. Einleger darüber hinaus haben einen bevorzugten Stand gegenüber sonstigen Gläubigern. Dass der jetzige Vorschlag dann noch eine Reihe Ausnahmen enthält, kann man aus rein konzeptioneller Sicht bedauern, muss aber sagen: Natürlich möchten auch die einzelnen Staaten eine gewisse Flexibilität für ökonomische Entscheidungen halten."
Die Debatte erstreckt sich auch auf die Bankstruktur. Eine europäische Kommission unter Leitung des finnischen Notenbankpräsidenten Liikanen hatte vorgeschlagen, die Geldbeschaffung bei Großbanken nach einzelnen Geschäftsfeldern aufzuteilen. Das mache Sinn, meint der Frankfurter Professor für Bankwirtschaft, Mark Wahrenburg:
"Der Risikounterschied zwischen einer Deutschen Bank und einer Commerzbank oder vielleicht einer Bank Santander, er ist für Gläubiger extrem schwierig, selbst Experten tun sich schwer."
Würden aber die Investmentbank, die Mittelstandsbank, die Privatkundenbank jeweils eigene Anleihen emittieren und an spezialisierte Gläubiger verkaufen, wäre viel gewonnen, meint Wahrenburg:
"Am Ende möchte man natürlich nur informierte Investoren auch zur Kasse bitten, ja? Jemandem, der gar nicht einschätzen konnte, welches Risiko er übernommen hat, kann man dann im Fall der Schieflage einer Bank auch schlecht zur Kasse bitten. Dann würde er sagen: ‚Ich kaufe gar keine Bankanleihen mehr. Ich habe mir jetzt einmal die Finger verbrannt.’ Und das würde dann natürlich der systemische Effekt sein, den wir natürlich alle vermeiden wollen."
Elke König, die oberste deutsche Bankenaufseherin, hält das nicht für den Stein der Weisen. Es sei eine Mär zu glauben, eine Bankholding mit jeweils selbständig refinanzierten Töchtern, sei die Lösung, um private statt staatliche Haftung ins Bankgeschäft zurückzubringen. Sie plädierte aber dafür, würden bestimmte Geschäfte für eine normale Spareinlagenbank zu komplex, müsse die Aufsicht eine Auslagerung verlangen können.