
Ein vorübergehender Stopp sei inzwischen aufgehoben worden, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage aus der Links-Fraktion. Das BAMF hatte die Entscheidung über Asylanträge von Menschen aus dem Gazastreifen im Januar 2024 zunächst eingestellt. Es berief sich dabei auf Artikel 24 des Asylgesetzes, wonach Entscheidungen aufgeschoben werden können, wenn eine - so wörtlich - "vorübergehend ungewisse Lage" besteht. Von einer solchen sei nun aber nicht mehr auszugehen, hieß es weiter.
Grund seien die Dauer und Ausweitung der Kampfhandlungen auf das gesamte Gebiet des Gazastreifens sowie das Scheitern mehrerer Anläufe zu einer Waffenruhe zwischen der Hamas und Israel.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.