
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte mit, Deutschland habe 2024 fast 13.000 Übernahmeersuche an Italien gestellt. Etwa 10.500 wurden demnach genehmigt - aber nur drei Personen wurden tatsächlich aus Deutschland nach Italien übergeführt. Ähnlich sei es mit Griechenland, Bulgarien und Kroatien. Die Dublin-Regeln der EU sehen vor, dass grundsätzlich derjenige Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem der Antragssteller zuerst europäischen Boden betreten hat.
Diese Nachricht wurde am 13.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.