
Rund 60 Prozent der Gesamtbelastung hätten die betroffenen Institute bereits gezahlt, der Rest seien potenzielle künftige Belastungen, teilte die BaFin mit. Bei der Umfrage wurde den Angaben zufolge auch erhoben, ob es steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Führungspersonen gibt. Zahlen dazu nannte die Behörde nicht.
Cum-Ex-Modelle beruhten auf einer inzwischen geschlossenen Gesetzeslücke. Vor allem Vertreter der Finanzbranche hatten sich eine nur einmal gezahlte Steuer mehrfach erstatten lassen. Cum-Cum zielt darauf ab, Steuerzahlungen durch kurzfristige Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag ganz zu vermeiden. Das Bundesfinanzministerium hält dies in den meisten Fällen für rechtswidrig.
Diese Nachricht wurde am 13.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
