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Bankenprozesse
Die Deutsche Bank und ihre Armada von Spitzenanwälten

Die Deutsche Bank ist bei all ihren Rechtsstreitigkeiten auf eine Armada von Spitzenanwälten angewiesen. Co-Vorsitzender Jürgen Fitschen und seine Kollegen wurden von diesen Juristen beraten, als es um ihre Aussagen im Kirch-Prozess ging. Wie mächtig sind die Rechtsberater?

Von Michael Braun | 03.03.2015
    Dunkle Wolke ziehen am 17.12.2011 über den Doppeltürmen der Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main auf.
    Die Doppeltürme der Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main (picture alliance / dpa / Arne Dedert)
    Noch gelten die Zahlen der Hauptversammlung des letzten Jahres: 6.000 Prozesse führt die Deutsche Bank, 1.000 mit einem Risiko von mehr als 100.000 Euro. Das hat ihr das Urteil eingebracht, sie sei eine Rechtsabteilung mit angeschlossenem Bankgeschäft. Die saftigen Eventualrisiken von 1,9 Milliarden Euro nicht gerechnet, hat die Deutsche Bank 3,2 Milliarden Euro für Rechtsrisiken zurückgestellt. Bei der dem Gewinn nach dreimal kleineren Commerzbank sind es immerhin 1,4 Milliarden Euro - auch mehr als das Doppelte des Überschusses.
    So hohe Rechtsrisiken passen schwer zum oft überhöht wirkenden Selbstverständnis der Banken. Gerade die Deutsche Bank fühlt sich als das größte deutsche Institut in einer Sonderrolle. Als sie vor 20 Jahren ihren 125. Geburtstag feierte, sagte der damalige Vorstandschef Hilmar Kopper:
    "Wenn es den Banken schlecht geht, kann es dem Land nicht gut gehen."
    Und bevor die Finanzkrise ausbrach, vor zehn Jahren, äußerte der zu dieser Zeit amtierende Vorstandschef Josef Ackermann:
    "Eine starke Deutsche Bank ist gut für unser Land. Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas, drittgrößte der Welt und größte Exportnation braucht eine starke Deutsche Bank."
    Auch Jürgen Fitschen, der amtierende Co-Vorstand, hat die Nähe zum Staat nutzen wollen, als er sich vor zwei Jahren gegen staatsanwaltschaftliche Razzien in der Konzernzentrale beim hessischen Ministerpräsidenten beschwerte, also zumindest die Methoden der Staatsanwaltschaft von der Politik geißeln und beschränken lassen wollte.
    Probeprozesse zur Vorbereitung
    Wurde auch im Kirch-Prozess die Wahrheit durch eine Deutsche-Bank-Wahrheit ersetzt? Das wird demnächst ermittelt. Die Rechtsberater der Bank haben jedenfalls eine Art Rollenspiel gespielt, haben die beklagten Vorstände vorbereitet auf die Prozesse, haben Richter und gegnerischen Anwalt gemimt, die Vorstände gegrillt. Wenn sie dabei nur Fragen gestellt haben, dann haben sie getan, was alle größeren Kanzleien machen. Solche Probe-Prozesse seien üblich, hört man aus der Branche. Haben die Anwälte in den Rollenspielen aber auch die Antworten entwickelt, ist die Grenze von Prozessvorbereitung zu Wahrheitsbeugung schnell überschritten. Und dann könnte den Kanzleien eine Klage wegen Beihilfe zum Prozessbetrug drohen. Kein Renommee für die Kanzleien Hengeler Mueller und Gleiss Lutz, die dann für saftige Honorare ihren Ruf verspielt hätten.
    Klar, Banken stehen nicht außerhalb des Rechts. Das behauptet auch niemand. Aber dass große Bankenpleiten eine Volkswirtschaft zerstören, ist bekannt. Welche Sonderrolle sich dadurch in der Praxis ergibt, ist umstritten. In Europa wird an Systemen gearbeitet, auch große Banken ohne Schaden für die Volkswirtschaft abwickeln zu können. Das ist womöglich der wichtigste Teil der Bankenunion.