In der Klageschrift des Pharmagrossisten ist von "grober Fahrlässigkeit" die Rede. Bereits im Konkursjahr hatte das Fox Meyer-Management schwere Vorwürfe gegen den Softwarehersteller erhoben. Demnach habe R/3 hinsichtlich der Lagerverwaltung und Bestellabwicklung nicht die zugesagten Eigenschaften besessen. Offenbar haben daraufhin gestartete Optimierungsversuche des Programms zu gravierenden Fehlern in der Buchhaltung geführt, die bis dato von dem als zuverlässig geltenden R/3 nicht bekannt waren. Eine weitere Klage auf gleiche Schadenshöhe richtet sich gegen den Dienstleister Andersen Consulting, der seinerzeit die Systemimplementierung durchgeführt hatte.
Nach Meinung von Insidern ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung SAPs indes gering. Doch selbst im Regreßfall dürfte sich der Schaden für das Unternehmen in überschaubaren Grenzen halten, da international tätige deutsche Firmen gegen Produkthaftungsansprüche in aller Regel versichert sind.
Nach Meinung von Insidern ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung SAPs indes gering. Doch selbst im Regreßfall dürfte sich der Schaden für das Unternehmen in überschaubaren Grenzen halten, da international tätige deutsche Firmen gegen Produkthaftungsansprüche in aller Regel versichert sind.