
Barrierefreiheit ist für Menschen mit Behinderungen elementar, um am öffentlichen Leben teilzunehmen. Und sie ist ihr gutes Recht: Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, die eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe einfordert.
Eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) soll nun für mehr Barrierefreiheit sorgen. Doch der vorliegende Entwurf wird von Verbänden und Betroffenen scharf kritisiert. Der Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen spricht von „blankem Hohn“ und einem „Barriereerhaltungsgesetz“.
Was die Bundesregierung mit der Reform des BGG erreichen will
Vorgesehen sind unter anderem neue Vorgaben für die Barrierefreiheit in Gebäuden des Bundes und die barrierefreie Kommunikation von Bundesbehörden. Erstmals sollen zudem auch Vorschriften für die Privatwirtschaft eingeführt werden.
Einerseits sollen nun auch im privaten Bereich - etwa in Geschäften, Restaurants, Kinos oder Arztpraxen - "angemessene Vorkehrungen" für einen barrierefreien Zugang getroffen werden. Andererseits sieht der Entwurf aber vor, dass für die Privatwirtschaft „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten.
Soll heißen: Zum Einbau einer Rollstuhlrampe beispielsweise kann niemand verpflichtet werden. Der Grund dafür ist, dass die Koalition – vor allem die Union - die Privatwirtschaft nicht zu sehr belasten will.
In einer Regierungsbefragung im März sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Bundestag, es müsse darauf geachtet werden, Unternehmen nicht mit „solchen Kosten“ zu überfrachten. Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers sieht in dem Reformentwurf „einen wichtigen Schritt, und zwar mit Augenmaß“. Barrieren könnten „nur mit und nicht gegen die Unternehmen abgebaut werden“.
Unzufriedenheit bei den Sozialdemokraten
Kritik an dieser Haltung kommt allerdings nicht nur von Sozialverbänden und anderen Parteien, sondern auch aus der Koalition selbst. Die SPD-Abgeordnete Heike Heubach meint, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form Menschen behindere, statt ihnen Teilhabe zu ermöglichen. Und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gibt zu: „Persönlich hätte ich mir mehr gewünscht.“
Barrierefreiheit als Kostenfaktor, Menschen mit Behinderungen als Verbraucher
Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel ist unzufrieden. Er moniert, dass sich in der Diskussion über die Barrierefreiheit ein „Narrativ festgesetzt" habe, wonach die Barrierefreiheit wegen möglicher Kosten „Gift für die Wirtschaft“ wäre.
Dabei werde aber vergessen, dass die rund 13 Millionen Menschen in Deutschland mit Beeinträchtigungen auch Kundinnen und Kunden mit Kaufkraft seien. Im Grunde sei also das Gegenteil der Fall.
Inklusion und Teilhabe: „zwischen ausreichend und mangelhaft“
Dusel gibt Deutschland in Sachen Inklusion und Teilhabe eine schlechte Note: „zwischen ausreichend und mangelhaft“. Wenn beispielsweise nur ein Bruchteil der Arztpraxen barrierefrei sei und Menschen mit Behinderungen nicht die gleiche Wahl wie Nichtbehinderte hätten, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen, obwohl sie doch genauso in die Krankenversicherung einzahlten, dann stimme etwas nicht in Deutschland.
„Wir haben lange, lange Jahre auf Freiwilligkeit gesetzt, und wir haben lange, lange Jahre auf bessere Einsicht gesetzt“, sagt Dusel: „Das hat offensichtlich nichts genutzt.“
Forderungen nach Überarbeitung des Gesetzentwurfs
Dusel fordert deswegen wie viele Sozialverbände eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs. In Berlin demonstrierten gerade Tausende Betroffene und übergaben eine Petition an Abgeordnete des Bundestages, die unter anderem eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit fordert und den vorliegenden Entwurf deutlich kritisiert.
Dieser hat gerade in erster Lesung den Bundestag passiert und geht nun in die Ausschüsse. Hierbei können noch Änderungen eingearbeitet werden. Die Debatte ist also noch nicht vorbei. Dusel erinnert deswegen schon mal an das Grundgesetz: Eigentum verpflichte und sein Gebrauch solle zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen: „Das ist der Kompass, an dem wir uns (aus)richten müssen.“
Onlinetext: Asmus Heß / Quellen: Deutschlandfunk, Agenturen















