
Die 33-jährige Klägerin verlangt Schadenersatz vom Impfstoffhersteller Astrazeneca. Sie hatte sich im März 2021 impfen lassen und musste sich danach wegen schwerer Komplikationen einer Operation unterziehen. Die Frau fordert mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall und zusätzlich mehrere hunderttausend Euro für mögliche künftige Beeinträchtigungen. Die Vorinstanz hatte die Klage der Frau abgewiesen, daraufhin ging sie in Berufung.
Der Zivilprozess gilt als einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Der Medizinrechtler Alexander Ehlers schreibt dem Fall das Potenzial zu, ein Musterfall zu werden, mit dem sich der Bundesgerichtshof beschäftigen könnte. Eine Frage werde sein, ob ein Sachverständigengutachten hätte erstellt werden sollen, sagte Ehlers im Deutschlandfunk. Grundsätzlich gehe es um eine mögliche Gefährdungshaftung, bei der Nutzen und möglicher Schaden einer Impfung gegeneinander abgewägt werden müssten.
Diese Nachricht wurde am 14.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.