
Dazu gaben die drei Länder ein Rechtsgutachten bei dem Rechtswissenschaftler Wollenschläger von der Universität Augsburg in Auftrag. Dies gab der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Laumann in Düsseldorf bekannt. Der CDU-Politiker sagte, das Gutachten solle Klarheit bringen, wo dem Bund Grenzen bei der Umsetzung seiner Reform gesetzt seien. Die Länder dürften im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden. Nach Laumanns Angaben wird mit Ergebnissen des Gutachters für das Frühjahr gerechnet.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach besteht darauf, dass bei der Reform deutschlandweit festgelegt wird, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Lauterbach hatte Nordrhein-Westfalen deshalb kürzlich vor einem Alleingang gewarnt und mit dem Entzug von Bundesgeldern gedroht.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.