
Die Staatsregierung in München beschloss die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats. Damit sind Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie den Stern oder den Doppelpunkt ausdrücklich unzulässig.
Der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Herrmann, sagte, Sprache müsse klar und verständlich sein. Der Deutsche Lehrerverband begrüßte das Verbot. Zeichen wie das Sternchen könnten ausgrenzend verstanden werden. Dagegen bezeichnete die Bundesschülerkonferenz das Gender-Verbot als "Bevormundung". Bei etwas so persönlichem wie der Sprache würden Schülern nun Vorschriften gemacht, es werde in ihre Freiheit eingegriffen, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 19.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.