
Die Staatsregierung beschloss in München einen entsprechenden Normenkontrollantrag. Der Schritt war im Vorfeld angekündigt worden. Die Erbschaftssteuer wird über ein Bundesgesetz geregelt; die Erträge fließen jedoch in voller Höhe den Ländern zu. Bayern will eigene Parameter zu ihrer Erhebung festlegen dürfen.
Konkret geht es um die Steuerfreibeträge, die sich am Verwandschaftsverhältnis von Erben und Erblasser orientieren und seit 2008 nicht mehr angepasst wurden. Haus- und Bodenpreise seien jedoch stark gestiegen, erklärte die Landesregierung. Eine neue Regelung, wonach der Immobilienwert möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden muss, verstärke das Problem. Viele Erben seien zum Verkauf gezwungen, weil sie die Erbschaftssteuer nicht aufbringen könnten.
Diese Nachricht wurde am 23.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.