Donnerstag, 25. April 2024

Archiv


Bayrische Wutbürger

Gegen die geplante dritte Startbahn des Münchener Flughafens sind beim Verwaltungsgericht über 20 Klagen eingegangen – darunter einige Privatpersonen. Geplant ist eine Volksabstimmung, die jedoch in der Kritik steht.

Lisa Weiß im Gespräch mit Jule Reimer | 20.12.2011
    Jule Reimer: Während in den Chefetagen der Industrie die Sorge wächst, Großprojekte könnten künftig unmöglich werden, melden sich tatsächlich gleich an mehreren Stellen der Republik bürgerliche Protestierer zunehmen zu Wort. Am Frankfurter Flughafen bekommt der Begriff der Montagsdemonstrationen eine völlig neue Bedeutung, seitdem die Anwohner festgestellt haben, welche Lärmbelastung ihnen die vierte Landebahn eingebracht hat. Auch in München soll der Flughafen ausgebaut werden. Dort geht’s jetzt vor Gericht. Frage an meine Kollegin Lisa Weiß:

    Jule Reimer: Heute verkündet der bayrische Naturschutzableger "Bund Naturschutz" seine Klage gegen die dritte Startbahn am Münchner Flughafen – mit welcher Begründung?

    Lisa Weiß: Der Bund Naturschutz Bayern hat letzten Freitag die Klagebegründung eingereicht, rund 1000 Seiten sind es geworden. Christine Margraf vom Bund Naturschutz sagt, der Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Münchner Flughafens habe vielen sachliche und rechtliche Mängel, gegen die man klagen kann. Sie fasst sie so zusammen:

    "Das eine ist der Pfeiler, dass wir sagen, es gibt keinen Bedarf für die dritte Bahn. Das zweite ist, dass wir sagen, selbst wenn der Flugverkehr noch wachsen sollte, könnte das auch auf dem Zweibahnsystem abgewickelt werden. Und der dritte ganz zentrale Pfeiler ist, dass wir sagen, aus Naturschutzrecht ist das nicht genehmigungsfähig, weil die dritte Bahn würde mitten in einem europäischen Vogelschutzgebiet liegen und auch so zu wirklich gravierenden Zerstörungen der Natur führen."

    Wie die Aussichten der Klage sind, das kann man jetzt einfach noch nicht sagen, darüber müssen jetzt erst mal die Juristen vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

    Reimer: Sind das die einzigen Kläger?

    Weiß: Nein, außer der Klage vom Bund Naturschutz sind noch 21 weitere Klagen gegen die geplante dritte Startbahn sind beim Verwaltungsgerichtshof eingegangen. 15 stammen von Privatpersonen, fünf Städte und Gemeinden und der Landkreis Freising klagen auch. Die meisten Kläger wären betroffen von Lärm, Dreck und Gestank vor der eigenen Haustür wenn die dritte Startbahn kommt. Besonders schlimm geht’s dann dem Freisinger Ortsteil Attaching, viele Privatkläger kommen von dort: Wenn der Ort erst mal in der Einflugschneise der dritten Startbahn liegt, muss ein Teil des Ortes abgesiedelt werden. Und die übriggebliebenen Attachinger könnten ihre Fenster wegen des Fluglärms kaum noch öffnen, jeden Tag von 6 Uhr früh bis 22 Uhr nachts.

    Reimer: Widerstand gegen ein Großprojekt – der Vergleich zum umstrittenen Bahnhof Stuttgart 21 liegt nahe. Wäre es denn, falls die Klage nicht durchgeht, möglich, das Problem mit einer Volksabstimmung zu lösen?

    Weiß: Die Situation ist wenigstens in Ansätzen vergleichbar: Auch Bayern protestiert. Die Initiative aufgeMUCkt kämpft seit sechs Jahren gegen den Flughafenausbau. Sie vergleichen sich zwar selbst nicht mit Stuttgart 21, aber sie protestieren in letzter Zeit schon heftiger als früher, zum Beispiel beim Oktoberfestumzug haben sie die Straße besetzt.

    Zur Abstimmung: Daran wird gerade gearbeitet. Schon so gut wie sicher ist, dass die Münchner Bürger im Frühjahr über den Flughafen abstimmen dürfen. Die Stadt München ist am Flughafen beteiligt, daher ist das rechtlich möglich. Problem dabei ist: Die Münchner haben vermutlich wenig dagegen, dass ihr Flughafen erweitert wird, sie haben ja nicht mit den Folgen zu kämpfen. Die betroffenen Gemeinden aber dürfen nicht abstimmen – weil sie keine Anteile am Flughafen halten.

    Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat noch eine andere Idee: Er will sogar alle Bayern abstimmen lassen – und hofft auf ein ähnliches Ergebnis wie in Stuttgart, wo es ja eine Mehrheit für den umstrittenen Bahnhof gegeben hat. Allerdings dürfte es Menschen in Nordbayern ziemlich egal sein, ob der Flughafen im Münchner Norden erweitert wird oder nicht. Und außerdem könnte es Probleme mit der bayerischen Verfassung geben: In Bayern gibt es zwar Volksentscheide, abgestimmt darf aber nur über Verfassungsänderungen oder, auf Antrag der Bürger, über Gesetze werden – und eigentlich nicht auf Wunsch des Ministerpräsidenten über irgendwelche großen Bauprojekte. Es bleibt also spannend!

    Reimer: Also, das heißt, es müsste eine Verfassungsänderung geben?

    Weiß: Darüber wird gerade diskutiert. Die bayerische Staatsregierung ist der Meinung, es geht auch ohne und lässt das gerade prüfen. Die Opposition sagt, es geht nur, wenn die Verfassung geändert wird. Einen entsprechenden Gesetzesantrag haben die bayerischen Grünen schon eingebracht, letzte Woche war die erste Lesung im Landtag.

    Das vollständige Gespräch mit Lisa Weiß können Sie mindestens bis zum 20. Mai 2012 in unserem Audio-on-Demand-Player hören.