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Bedarfssätze und Freibeträge als Machtspiel?

In Berlin tagt der Vermittlungsausschuss: Der Ausschuss soll im Finanzstreit zwischen Bund und Ländern über die geplante BAföG-Erhöhung eine Lösung finden.

Von Philipp Schnee | 14.09.2010
    Soll die BAföG-Erhöhung noch in diesem Jahr wirksam werden, müssen sich die Vertreter von Bund und Ländern heute im Vermittlungsausschuss noch weit aufeinander zu bewegen. Bisher lehnt Bundesbildungsministerin Anette Schavan eine stärkere Beteiligung des Bundes an den BAföG -Kosten strikt ab. Mehr Geld vom Bund für die Bildungsausgaben der Länder - genau dies forderte heute Morgen im Deutschlandradio Kultur aber der Thüringer Bildungsminister Christoph Matschie:

    "Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen, weil ein Versprechen der Bundesregierung noch aussteht - nämlich das 10 Prozent Ziel für Bildung - zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung. Und der Bund in der Pflicht ist die Länder hier stärker zu unterstützen - und darum wird es auch im Vermittlungsausschuss gehen. Der Bund muss einen Vorschlag machen, wie die BAföG-Erhöhung ohne zusätzliche Kosten für die Länder finanziert werden kann."

    Vordergründig geht es um die BAföG-Erhöhung: etwa dreizehn Euro im Monat mehr pro Empfänger - das beschloss der Bundestag und das findet auch bei allen Zustimmung - mehr zahlen wollen die Länder aber nicht. Bisher trägt der Bund gut zwei Drittel der BAföG-Kosten, die Länder ein Drittel. Die Erhöhung würde die Landesregierungen in den nächsten drei Jahren mehr als 500 Millionen Euro kosten. Deshalb stoppten sie das neue BAföG-Gesetz im Bundesrat. Sie fordern: Entweder soll der Bund die Kosten der BAföG-Erhöhung komplett übernehmen oder den BAföG-Kostenschlüssel zu Gunsten der Länder verändern.

    Hinter dem Streit steht ein gemeinsamer Versuch der Länderfinanzminister mehr Steuermittel aus der Bundeskasse für Bildungsausgaben zu erhalten. Das Deutsche Studentenwerk mahnt, das BAföG "nicht zum Faustpfand des Finanzstreits zwischen Bund und Ländern zu machen" und auch der studentische Dachverband FZS fordert die Länder auf zuzustimmen, denn das neue BAföG-Gesetz enthalte wichtige Änderungen:

    Unter anderem soll die Altersgrenze für unterstützte Master-Studenten von 30 auf 35 Jahre steigen. Kommt es zu keiner schnellen Einigung im Vermittlungsausschuss - wird es die Änderungen nicht wie geplant zum Start des Wintersemesters geben.