Donnerstag, 28. März 2024

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Befristete Arbeitsverträge
"Viele Arbeitgeber nutzen diese Zeit für die Erprobung"

Viele Betriebe nutzen befristete Arbeitsverträge als verlängerte Probezeit. "Sie verlängern damit die eigentlich gesetzlich vorgesehene Erprobungszeit von sechs Monaten auf zwei Jahre", sagte Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund im Dlf. Er rät dazu, bei Befristungen immer zu verhandeln.

Johannes Jakob im Gespräch mit Kate Maleike | 21.01.2020
Ein befristeter Arbeitsvertrag
Betriebe haben die Möglichkeit, die Arbeitsverhältnisse bis zu 24 Monate zu befristen, ohne dass es einen Sachgrund gibt, sagte Johannes Jakob (DGB) im Dlf (Imago/Rüdiger Wölk)
Befristete Arbeitsverträge sind in Deutschland ein großes Thema, im öffentlichen Dienst ist zum Beispiel jeder siebte Angestellte befristet beschäftigt. Auch an vielen Hochschulen kennt man dieses Thema mit den Jobs auf Zeit, die dann immer nacheinandergeschaltet werden. Eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigt jetzt, dass viele Betriebe diese befristeten Arbeitsverträge auch vor allem dazu nutzen, die Beschäftigten zu erproben. Darüber wollen wir jetzt sprechen mit Johannes Jakob. Er ist Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik beim DGB.
Kate Maleike: Also Betriebe nutzen befristete Arbeitsverträge als verlängerte Probezeit, geht das denn einfach so?
Jakob: Ja, das lässt der Gesetzgeber leider zu. Wir haben ja die Möglichkeit, bis zu 24 Monate, ohne dass es einen Sachgrund gibt, die Arbeitsverhältnisse zu befristen, und wir wissen aus Befragungen, dass viele Arbeitgeber diese Zeit für die Erprobung nutzen. Sie verlängern damit eigentlich die gesetzlich vorgesehene Erprobungszeit von sechs Monaten, die das Kündigungsschutzgesetz vorsieht, auf zwei Jahre.
Verhandlungssituation für Arbeitnehmer hat sich verbessert
Maleike: Sie haben das in einer Befragung herausgefunden, haben Sie denn dann auch danach feststellen können, ob nach zum Beispiel diesen längeren Erprobungsphasen, so will ich das jetzt mal nennen, die Beschäftigten dann auch übernommen worden sind?
Jakob: Die Übernahme hat sich nicht viel verändert. Es erfolgt in der Tat eine relativ hohe Übernahme von etwa 50 Prozent. Ein Teil wird dann noch mal wieder weiter verlängert, wird dann möglicherweise später noch mal übernommen, aber ein großer Teil wird auch entlassen. Das ist gerade das Problem. Und wir müssen sehen, wir haben ja derzeit eine völlig andere Situation am Arbeitsmarkt als zu der Zeit, als das Gesetz eingeführt wurde – wir haben heute einen Fachkräftemangel. Wenn ich mir diese Tabelle anschaue, wo gerade hohe Anteile von Befristungen sind, dann sind das auch Berufe, die Fachkräfte nachfragen, wie zum Beispiel medizinische Gesundheitsberufe, Tourismusgewerbe, aber auch lehrende und auszubildende Berufe oder Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Da sind die Befristungsanteile besonders hoch. Andererseits beklagen sich die Arbeitgeber, dass sie keine Fachkräfte finden, das passt unserer Meinung nicht zusammen.
Maleike: Was raten Sie den Arbeitnehmern dann, wenn sie sich sozusagen dieser Erprobung eigentlich entziehen wollen, also wenn sie das verhindern wollen?
Jakob: Rechtlich gesehen haben sie wenig Möglichkeiten, weil dem Arbeitgeber diese Möglichkeit eingeräumt wird, insofern muss der Arbeitnehmer ein bisschen auf sein Verhandlungsgeschick setzen. Ich würde aber da durchaus die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt als Verhandlungsplus ansehen. Vielfach wird ja davon gesprochen, dass es einen Arbeitnehmermarkt gibt, ganz so weit würde ich nicht gehen, aber auf jeden Fall gegenüber von vor 20 Jahren hat sich heute die Verhandlungssituation gebessert. Wenn man nicht erreicht, dass zum Beispiel die Befristung auf 24 Monate begrenzt wird, könnte man zumindest erreichen, dass sie auf zwölf Monate oder neun Monate abgesenkt wird. Insofern ist das der einzige Tipp, den ich in dem Zusammenhang geben kann.
DGB fordert Abschaffung der sachgrundlosen Befristung
Maleike: Ich hatte es ja eingangs gesagt, die Arbeitsverträge, die befristet sind, sind ein großes Dauerthema in Deutschland. Die Regierungskoalition, also im Bund, hatte ja eigentlich auch angedeutet, daran was zu ändern, eben diese Befristungen vielleicht auch ein bisschen in den Griff zu bekommen. Sehen Sie da Bewegung?
Jakob: Wir gehen davon aus, dass das in Kürze kommen wird, das Thema. Es steht im Koalitionsvertrag, dass die Regierung bei Betrieben ab 75 Beschäftigten die sachgrundlose Befristung auf 2,5 Prozent begrenzen will, das heißt also maximal 2,5 Prozent der Beschäftigten dürfen dann ohne Sachgrund befristet sein. Darüber hinaus soll die Höchstgrenze von 24 auf 18 Monate gesenkt werden, und es soll nur noch eine Verlängerung anstatt drei Verlängerungen in dieser Zeit möglich sein. Das ist aus unserer Sicht ein großer Schritt, eigentlich fordert der DGB allerdings die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Wir haben daneben ja noch die Befristung mit Sachgrund, also zum Beispiel wenn der Arbeitsbedarf nur vorübergehend ist oder wenn man einen Arbeitnehmer vertritt, zum Beispiel bei Krankheit oder Elternzeit, oder wenn die Eigenart der Arbeitsleistung es erfordert, dann kann auch mit Sachgrund befristet werden. Insofern haben die Arbeitgeber da noch ausreichend Spielraum.
Maleike: Gehen wir noch mal auf die Ebene derjenigen, die sagen wir mal nach der Universität oder auch nach einer Ausbildung in die erste Anstellung kommen und einen befristeten Vertrag angeboten bekommen: Worauf sollten die Ihrer Meinung nach am meisten achten?
Jakob: Die Menschen, die von der Hochschule kommen, da ist dann ja der Betrieb der erste Arbeitgeber. Da sollte man auf jeden Fall drauf achten, dass man ein angemessenes Gehalt bekommt. Viele Arbeitgeber versuchen, Berufsanfänger im Grunde beim Gehalt zu drücken – da sollte man sich vorher erkundigen, was ist ungefähr für ein Gehaltsniveau bei meinem Beruf oder bei meiner Beschäftigungsart? Das ist der eine Punkt. Und bei der Befristung würde ich immer raten, auf jeden Fall auch darüber zu verhandeln. Man sollte sich vorher darüber ein Bild machen, wie dringend braucht der Arbeitgeber Beschäftigte. Wenn man zum Beispiel mitbekommt, dass viele Stellen ausgeschrieben sind, also eine hohe Nachfrage da ist, dann kann man durchaus sagen, man hat Alternativen – wenn also der Arbeitgeber weiter auf der Befristung besteht, dann geht man woanders hin. Da sollte man sich allerdings vorher eine Strategie überlegen, und man sollte auch überlegen, wo man denn tatsächlich das Gespräch beendet und sagt, nee, gut, dann ist Schluss hier für mich. Der Arbeitgeber muss merken, es gibt Grenzen, wo der Arbeitnehmer auch nicht mehr mitmacht.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.