Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


Beginn der Neuzeit in Bayern

In seiner Geschichte stand Bayern häufig vor dem Zerfall, aber auch einmal kurz davor, europäische Großmacht zu werden. Der entscheidende Schritt zur Eigenständigkeit war ein Gesetz, das am Ende eines blutigen Krieges stand: Heute vor 500 Jahren wurde in Bayern die Primogeniturordnung erlassen.

Von Christian Berndt | 08.07.2006
    Zwar wurde nie etwas aus einem bayerischen Reich - es blieb bei einem deutschen Teilstaat. Aber dafür erlebte Bayern unter der Herrschaft der Wittelsbacher, die das Land über 700 Jahre bis 1918 regierten, eine Kontinuität, die ihm bis heute eine Sonderstellung in Deutschland erlaubt.

    "Es heißt dann oft, in Bayern gingen eben die Uhren anders. Das stimmt. Sie gehen bei uns richtig."

    Bayern ist anders. So dachte nicht nur der frühere bayerische Ministerpräsident Franz-Josef Strauß - seit Jahrhunderten bewahrt sich das Land eine Distanz zum übrigen Deutschland. Die Wurzeln dieser Sonderexistenz reichen weit zurück. 1180 ernennt Kaiser Barbarossa den bayerischen Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach zum Herzog von Bayern, einem Agrarland, über das der Historiker Aventin 1533 schreibt:

    "Das bayerische Volk ist geistlich, schlicht und gerecht, und geht gerne zur Kirche. Verlegt sich mehr auf Ackerbau und das Vieh als auf Krieg. Bleibt gerne daheim, reist nicht in fremdes Land, trinkt sehr und macht viele Kinder. Das Volk dient seinem Herrn, und tut sonst, was es will, sitzt Tag und Nacht beim Wein, schreit, singt und spielt Karten."

    Unter den Wittelsbachern erlebt Bayern einen bemerkenswerten Aufstieg und wird zeitweise zum mächtigsten süddeutschen Staat. Doch seit dem 14. Jahrhundert führen Erbstreitigkeiten zu Landesteilungen, die in Bayern mehrere Herzogtümer entstehen lassen. Immer wieder ist das Land vom Zerfall bedroht. Diese Situation hat Herzog Albrecht IV. von Oberbayern vor Augen, als er die sogenannte Primogeniturordnung initiiert. Das Gesetz besagt, dass nur erstgeborene Söhne den Herzogtitel erben, Teilungen des Landes sollen damit unmöglich werden. Im Primogeniturvertrag vom 8. Juli 1506 erklärt Albrechts Bruder Wolfgang seinen Verzicht auf alle Ansprüche:

    "Wir Herzog Wolfgang bekennen öffentlich, dass wir aus brüderlicher Liebe unserem Herzog Albrecht alle und jede unserer Erbschaft Land mitsamt der fürstlichen Regierung, abtreten. Wir tun das aus freiem Willen, damit unser Herzogtum künftig eins genannt werde und keine Teilung noch Zertrennung mehr geschehe."

    Die Idee ist revolutionär in einer Zeit, in der Territorien als Familienbesitz der Fürsten angesehen werden, und es jedem Gerechtigkeitssinn widerspricht, ein Fürstentum nicht an alle Söhne zu gleichen Teilen zu vererben. Viele sehen darin einen Rechtsbruch, genauso wie in Albrechts eigenem Machtantritt vierzig Jahre zuvor. Als drittältester Sohn war Albrecht ursprünglich für die geistliche Laufbahn vorgesehen, wurde nach Italien geschickt und erwarb eine ausgezeichnete Bildung.

    Doch als sein ältester Bruder 1463 starb, reiste der äußerst machtbewusste 16-Jährige sofort nach Hause und forderte die Mitregierung - seinen Bruder Sigmund verdrängte er bald von der Macht. Mit Geschick widmete sich der junge Herzog fortan Verwaltungsreformen, statt auf Ritterturniere zu gehen, las er Akten. Gleichzeitig verstand es Albrecht, seine Ansprüche mit allen Mitteln durchzusetzen.

    Als Albrechts Vetter Herzog Georg von Niederbayern einen Vertrag bricht, in dem er Albrecht als Erben seines Landes eingesetzt hatte, zögert der nicht. 1503 beginnt der Landshuter Erbfolgekrieg, einer der grausamsten Kriege seiner Zeit, in dessen Verlauf große Teile Bayerns verwüstet werden.

    Albrecht setzt sich durch. Jetzt kann er mit der Primogeniturordnung seine Vorstellung vom unteilbaren Bayern verwirklichen. Als Albrecht 1508 stirbt, ist seine Witwe Kunigunde so empört über den Ausschluss der jüngeren Söhne von der Regierung, dass sie sich verzweifelt an den Landtag wendet:

    "Ich bin eine geborene Fürstin von Österreich und habe einen Fürsten von Bayern geheiratet. Und von ihm habe ich junge Fürsten bekommen, nicht Bastarde. Damit meine Söhne nicht für solche gehalten werden, hoffe ich zuversichtlich, dass Sie mir diese Schmach nicht gönnen mögen."

    Tatsächlich teilen Albrechts ältere Söhne nach seinem Tod die Herrschaft wieder unter sich auf. Trotzdem bleibt unter ihrer Doppelregierung die Einheit des Landes gewahrt, bis sich schließlich im 17. Jahrhundert die Idee der Unteilbarkeit endgültig durchsetzt.

    Mit Albrechts Primogeniturgesetz beginnt die Neuzeit in Bayern. Der Herzog selbst war ein Herrscher des Übergangs, der modern regierte und gleichzeitig für alte Ritterromane schwärmte. Albrecht wollte die frühere Einheit Bayerns aus der Zeit seiner Vorfahren wiederherstellen, stattdessen hat er den modernen Territorialstaat Bayern begründet - und damit die Basis für eine Eigenständigkeit geschaffen, die sich das Land bis heute bewahrt hat.