
Die vom Landgericht vor einem Jahr verhängte Haftstrafe von neuneinhalb Jahren behält damit Gültigkeit, wie aus dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Es war bereits das zweite Urteil des Landgerichts gegen ihn. Das erste von Juli 2023 hatte der BGH wegen Rechtsfehlern aufgehoben und zurückverwiesen. Der Mann hatte als Heilerziehungspfleger in einer Wohngruppe für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung gearbeitet. Gegenüber sechs dort lebenden Menschen verübte er sexualisierte Gewalttaten, die er filmte und fotografierte. Er war bereits im Zusammenhang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern vorbestraft.
Diese Nachricht wurde am 06.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
