Berlin
Behinderte Menschen vergewaltigt: BGH bestätigt Haftstrafe für Pfleger

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen früheren Pfleger aus Berlin wegen sexuellen Missbrauchs geistig und körperlich beeinträchtigter Menschen bestätigt.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen vor dem BGH in Karlsruhe.
    Der Mann hatte als Heilerziehungspfleger in einer Wohngruppe für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung gearbeitet. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Die vom Landgericht vor einem Jahr verhängte Haftstrafe von neuneinhalb Jahren behält damit Gültigkeit, wie aus dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Es war bereits das zweite Urteil des Landgerichts gegen ihn. Das erste von Juli 2023 hatte der BGH wegen Rechtsfehlern aufgehoben und zurückverwiesen. Der Mann hatte als Heilerziehungspfleger in einer Wohngruppe für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung gearbeitet. Gegenüber sechs dort lebenden Menschen verübte er sexualisierte Gewalttaten, die er filmte und fotografierte. Er war bereits im Zusammenhang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern vorbestraft.
    Diese Nachricht wurde am 06.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.