
Ihr Papier soll heute vorgestellt und an Kulturstaatsministerin Roth, Grüne, sowie die Vorsitzende des Bundestag-Kulturausschusses, Budde, SPD, überreicht werden. Niemand dürfe laut Grundgesetz wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, erklärte der Beauftragte Dusel. Das gelte insbesondere auch für Kunst, Kultur und Medien, die das Bild von der Welt prägen könnten. Menschen mit Behinderungen bräuchten auf allen Ebenen Zugang – als Publikum, Beschäftigte und in den Programmen. Dazu seien etwa Qualifizierungen für den Arbeitsmarkt und die Erreichbarkeit aller Kultureinrichtungen nötig.
Die Teilhabeempfehlungen für eine inklusive Kultur wurden den Angaben zufolge von Experten, Vertretern des Kultur- und Mediensektors sowie den Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet.
Diese Nachricht wurde am 02.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.