
Enthalten sei eine Vielzahl konkreter Maßnahmen ohne jede Abwägung der Auswirkungen für die betroffenen Menschen oder entstehende Folgekosten, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Überlegungen ließen weitreichende Einschnitte für die Eingliederungshilfe erwarten und bedrohten das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen. Außerdem sei es rechtswidrig, etwa das Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl von Kliniken, Wohnformen oder Arbeitsangeboten einzuschränken.
Die Vorschläge gehen auf ein internes Arbeitspapier des Kanzleramtes zurück, das der Paritätische Gesamtverband veröffentlicht hatte. Dieses sei in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen, teilte Kanzleramtschef Frei mit.
Diese Nachricht wurde am 23.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
