
Die Aufsichtsbehörde verlor in letzter Instanz einen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, wie die dpa meldet. Im Vergabeverfahren zur Erhebung von Daten hatte die Post ein Marktforschungsunternehmen als nicht unabhängig ausgeschlossen. Die Firma klagte dagegen und setzte sich durch. Die Bundesnetzagentur darf somit vorerst keinen Auftrag für eine sogenannte Laufzeiten-Überprüfung mit 60.000 Testbriefen pro Jahr erteilen. Stattdessen muss ein neues Vergabeverfahren gestartet werden, was nicht vor 2027 abgeschlossen sein dürfte.
Die Behörde hat den gesetzlichen Auftrag, die Post bei den Brieflaufzeiten zu überprüfen. Bei Fehlverhalten drohen dem Konzern Bußgelder. 95 Prozent der eingeworfenen Briefe müssen dem Gesetz zufolge nach drei Werktagen beim Empfänger sein. 2025 übertraf die Post diese Quote nach eigenen Angaben mit 97,4 Prozent.
Diese Nachricht wurde am 05.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
