
Zu diesem Schluss kommt der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Nach der bundesweit geltenden Fahrerlaubnisverordnung können die Behörden das Führen von Fahrzeugen verbieten, wenn sich jemand als dazu ungeeignet erweist. Dabei gehe es insbesondere darum, dass der Betreffende unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sei, so der Gerichtshof. Bislang sei aber umstritten gewesen, ob auch das Fahren mit Fahrzeugen verboten werden kann, für die es keinen Führerschein braucht. Diese Frage habe der Verwaltungsgerichtshof nun geklärt, teilte er mit.
Das geltende Recht biete keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
Diese Nachricht wurde am 19.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.