
Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett verabschiedet hat. Auch bei Anträgen auf Visa und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten soll die KI demnach eingesetzt werden.
Die Behörden erhalten darüber hinaus die Erlaubnis, erhobene Antragsdaten zum Trainieren von KI-Modellen zu verwenden und mit öffentlich zugänglichen Daten im Internet abzugleichen.
Die endgültige Entscheidung über Asylanträge soll weiterhin ausschließlich von Menschen getroffen werden.
Diese Nachricht wurde am 29.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
