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Bei Pilotenstreik gehen Passagiere leer aus
Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Zahlung, wenn die Piloten streiken und der gebuchte Flug ausfällt. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, handele es sich bei einem Streik um ein unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht auslöse.