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Bundesnetzagentur
Bei Überlastung kann Strombezug verknappt werden

Der Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen darf künftig zeitweise eingeschränkt werden, wenn eine Überlastung des Netzes droht.

    Ein E-Auto wird aufgeladen, ein Ladestecker steckt in einem gelben Auto.
    Bei Überlastung dürfen Strombetreiber z.B. den Bezug für E-Auto-Ladung herunterfahren. (picture alliance / dpa-tmn / Bernd Diekjobst)
    Darauf verwies heute die Bundesnetzagentur in Bonn. Danach dürfen Betreiber den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. Damit könnten Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde.
    Diese Nachricht wurde am 27.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.