Gerichtsurteil
Bei verlorenem Gepäck muss auch Teil der Reisekosten ersetzt werden

Wenn bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug Gepäck verloren geht, muss der Veranstalter laut einem Urteil auch einen Teil der Reisekosten erstatten.

    Viele Koffer sind über- und nebeneinander bei der Gepäckabfertigung im Flughafen Frankfurt am Main.
    Bei verlorenem Gepäck bei einer Pauschalreise muß Teil der Reisekosten erstattet werden. (IMAGO/STAR-MEDIA)
    Der Anbieter habe die Pflicht, das Gepäck unbeschädigt ans Ziel zu transportierten, heißt es in einer bereits rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Frankenthal.
    Im zugrundeliegenden Fall war der Koffer einer fünfköpfigen Familie auf dem Flug in die Türkei verloren gegangen und nicht wieder aufgetaucht. Der Veranstalter erstattete einen Teil des Verlustes. Nach dem Urteil muss er der Familie zusätzlich 35 Prozent der Reisekosten zurückzahlen.
    (Az.: 7 O 321/25)
    Diese Nachricht wurde am 31.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.