
Der Anbieter habe die Pflicht, das Gepäck unbeschädigt ans Ziel zu transportierten, heißt es in einer bereits rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Frankenthal.
Im zugrundeliegenden Fall war der Koffer einer fünfköpfigen Familie auf dem Flug in die Türkei verloren gegangen und nicht wieder aufgetaucht. Der Veranstalter erstattete einen Teil des Verlustes. Nach dem Urteil muss er der Familie zusätzlich 35 Prozent der Reisekosten zurückzahlen.
(Az.: 7 O 321/25)
Diese Nachricht wurde am 31.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
