
Warken sagte dem Nachrichtenportal Politico, digitale Beipackzettel hätten den Vorteil, dass sie automatisch übersetzt, vorgelesen und ihre Schriftgröße verändert werden könnten. Weiterhin habe aber jeder Patient ein Recht darauf, von der Apotheke einen ausgedruckten Beipackzettel zu erhalten, unterstrich Warken.
Ein Vorschlag zur konkreten Umsetzung des EU-Standards sei in Arbeit. Offen ist demnach bislang, ob und für welche Arzneimittel zusätzlich eine Papierversion beibehalten werden solle. Darüber können die EU-Mitgliedsstaaten selbst entscheiden. Apotheker und der Sozialverband VdK hatten sich im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, die gedruckte Packungsbeilage beizubehalten.
Diese Nachricht wurde am 11.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
