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Bemessungsgrenze wird angehoben

Mit steigenden Einkommen in Deutschland soll auch die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung steigen. Die noch amtierende Bundesregierung sieht deshalb Grund zum Handeln: 2014 wird die Bemessungsgrenze angehoben.

Von Theo Geers | 11.10.2013
    Höhere Beitragsmessungsgrenzen in der Renten-, Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – das heißt für gut verdienende Arbeitnehmer: Sie haben ab dem 1. Januar weniger Netto vom Brutto. Es trifft dabei jeden Beschäftigten, der brutto mehr als 3937,50 im Monat verdient. Das ist die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu diesem Betrag müssen Beiträge für diese beiden Versicherungen gezahlt werden, der Teil des Bruttogehalts, der darüber liegt, bleibt sozialabgabenfrei. Dies aber nur in der Kranken- und Pflegeversicherung. Denn es gibt noch eine zweite – höhere – Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Diese liegt derzeit bei 5800 Euro im Monat, sie steigt 2014 auf 5950 Euro.

    Mit anderen Worten: Wer über 5800 Euro brutto im Monat verdient, für den wird es richtig teuer. Sie zahlen mehr in der Kranken- und Pflegeversicherung und auch mehr in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zwei Beispiele in Euro und Cent: ein Single, Steuerklasse 1, keine Kinder. Verdient er 4000 Euro brutto, hat er ab 2014 netto knapp 45 Euro im Jahr oder 3,75 Euro im Monat weniger. Verdient dieser Single 6000 Euro brutto, trifft ihn auch die höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das heißt dann netto rund 230 Euro im Jahr oder knapp 20 Euro im Monat weniger auf dem Konto.

    Allerdings gibt es in der Rentenversicherung vielleicht einen schwachen Trost. Denn es steigen ja auch die Einnahmen der vier Sozialversicherungen. Und in der Rentenversicherung muss der Beitragssatz gesenkt werden, wenn die Reserven am Jahresende das 1 ½-fache der monatlichen Rentenzahlungen übersteigen. Deshalb könnte der Beitragssatz zur Rentenversicherung von jetzt 18,9 auf 18,4 Prozent sinken. Das könnte für viele die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze etwas erträglicher machen.

    Anders dagegen ist die Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie verfügt derzeit über ein Finanzpolster von rund 27 Milliarden Euro. Allerdings gibt es hier, anders als in der Rentenversicherung, kein Gesetz, das vorschreibt, die Beiträge senken zu müssen, wenn die Reserven eine bestimmte Höhe erreicht haben. Tatsächlich wurden die Überschüsse in der Krankenversicherung zuletzt auch nicht für niedrigere Beiträge eingesetzt. Stattdessen beschloss die jetzt noch regierende Koalition, den Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an die gesetzliche Krankenversicherung zu kürzen. Wolfgang Schäuble sparte so rund vier Milliarden Euro bei den Ausgaben. Das ist mit ein Grund dafür, warum er die Neuverschuldung im Bundeshaushalt in diesem Jahr vielleicht in die Nähe von Null bringen kann. Wären hingegen die Krankenversicherungsbeiträge gesenkt worden, stünde Schäuble schlechter da, dafür aber hätten die Beschäftigten mehr Netto vom Brutto auf dem Konto.