
Am Abend werden Sachverständige im Gesundheitsausschuss des Parlaments zu dem Thema angehört. Derzeit gibt es viel Kritik am Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, laut dem künftig ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis sowie drei Hanfpflanzen pro Person erlaubt werden soll. Die Bundesärztekammer lehnt die Teil-Legalisierung ab. Der Konsum von Cannabis erhöhe im jungen Erwachsenenalter das Risiko von Gedächtnisschäden, so die Kammer. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin erwartet eine Zunahme von Vergiftungen und Psychosen durch mehr Cannabis-Konsum. Der Deutsche Richterbund befürchtet, dass kriminelle Vereinigungen den Anbau von Hanf ausnutzen könnten.
Demgegenüber begrüßt der Deutsche Anwaltsverein die Legalisierungs-Bemühungen. Künftig unterscheide das Recht zwischen Cannabis-Delikten und Straftaten im Zusammenhang mit harten Drogen.
Diese Nachricht wurde am 06.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.