
Nur in Rheinland-Pfalz wird es wieder die reguläre Prüfungsordnung wie vor der Pandemie geben. Hessen hat noch nicht entschieden. In den meisten Fällen erhalten die Schüler mehr Zeit für die schriftlichen Prüfungen, oder es werden weniger Themen abgefragt. Die Vereinbarung gilt für alle Haupt-, Real-, Gesamt- und Berufsschulen sowie für Gymnasien.
Die Landesregierungen haben nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz zum letzten Mal die Möglichkeit, Erleichterungen in Umfang und Prüfungsdauer zu erlassen, um die Unterrichtsausfälle während der Corona-Pandemie auszugleichen.
Diese Nachricht wurde am 05.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.