
Das Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigte einen Bericht, wonach dies das Ergebnis eines in Auftrag gegebenen Gutachtens ist. Demnach läuft eine Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz zuwider. Somit müsse der Mindestlohn auch nach einer deutlichen Anhebung künftig für alle Beschäftigten in Deutschland gelten. Zuvor hatte sich Agrarminister Rainer für Ausnahmen offen gezeigt, nachdem der Deutsche Bauernverband dies wiederholt gefordert hatte. Dessen Präsident Rukwied hatte vorgeschlagen, dass Saisonarbeitskräfte nur 80 Prozent des Mindestlohns erhalten sollten.
In der schwarz-roten Regierungskoalition ist das Thema strittig. Die SPD lehnt Ausnahmen vom Mindestlohn strikt ab.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.