
Dadurch solle ein flexibel nutzbares Gesamtbudget von knapp 4.000 Euro je Fall entstehen, das die Anspruchsberechtigten frei nach ihrer Wahl für beide Leistungen einsetzen könnten. Bei der Verhinderungspflege lassen sich Angehörige bei der häuslichen Pflege krankheits- oder urlaubsbedingt von einer Fachkraft vertreten. Die Kurzzeitpflege findet hingegen in einer stationären Einrichtung statt.
Zur Gegenfinanzierung der jährlichen Kosten von rund 500 Millionen Euro sollen die Leistungen für die ambulante Pflege dem Bericht zufolge Anfang kommenden Jahres nicht wie zunächst vorgesehen um fünf Prozent erhöht werden, sondern lediglich um 4,5 Prozent.
Diese Nachricht wurde am 23.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.