Landeskonservator Christoph Rauhut erklärte, die neue Handreichung biete einen praxisorientierten Überblick, wo überall Solaranlagen auf und an Denkmälern angebracht werden können und dennoch die schützenswerten Eigenschaften eines Gebäudes gewahrt bleiben: "Denkmalschutz und das Fördern erneuerbarer Energie sind kein Widerspruch." Nur wenn die Dachlandschaft eines Gebäudes aufwändig gestaltet oder sehr prägend für das Stadtbild sei, könnten keine Solaranlagen auf diesen Dächern installiert werden, hieß es weiter.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.